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Einweihung der Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen (22. April 1961)

Als dritte „Nationale Mahn- und Gedenkstätte“ in der DDR nach Buchenwald (1958) und Ravensbrück (1959) wurde die Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers im April 1961 eingeweiht. Alle drei Gedenkstätten waren von den Architekten Ludwig Deiters, Horst Kutzat und Kurt Tausendschön gestaltet worden und lagen in der Verantwortung des Ministeriums für Kultur. Per Statut wurde festgelegt, dass im Mittelpunkt des in den Gedenkstätten zu vermittelnden Geschichtsbildes der „Kampf der deutschen Arbeiterklasse“ und die „Rolle der KPD als der stärksten und führenden Kraft im Kampf gegen das Naziregime“ stehen sollte; zugleich wurde auf den vermeintlich „wiedererstandenen Faschismus“ in der Bundesrepublik und die „historische Rolle“ der DDR verwiesen. Auf dem Bild sind die Ehrengäste unter Führung von Walter Ulbricht (1.Reihe, 5.v.l.) nach der Einweihungsfeier zu sehen. Foto von Gerhard Kiesling.

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Einweihung der Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen (22. April 1961)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Gerhard Kiesling