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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeiterschaft durch Mitbestimmung – Utopie oder Realität? (1973)

Mit dem Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 wurden die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte in der Bundesrepublik erheblich erweitert, insbesondere in „sozialen Angelegenheiten“. Am 18. Januar 1973 kündigte Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung einen weiteren Ausbau der Mitbestimmung auf dem „Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichgewichtigkeit von Arbeitnehmern und Anteilseignern“ an. Am 22. Februar 1974 brachte die Regierung Brandt einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein; allerdings wurde das geplante Gesetz kontrovers diskutiert, so dass der Regierungsentwurf mehrmals überarbeitet werden musste. Schließlich wurde das Mitbestimmungsgesetz am 18. März 1976 vom Bundestag verabschiedet. Dieses sah für Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten eine paritätische Besetzung der Aufsichtsräte mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vor. Foto von Gerd Mingram [Germin].

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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeiterschaft durch Mitbestimmung – Utopie oder Realität? (1973)

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