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Berufsschule im Ruhrgebiet (1979)

In einem Gutachten zur westdeutschen Berufsbildung prägte der „Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen“ 1964 den Begriff „duales System“ für die parallel erfolgende Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule. Das am 14. August 1969 verabschiedete Berufsbildungsgesetz (BBIG) klärte den rechtlichen Rahmen des dualen Systems und sorgte insgesamt für dessen Systematisierung. Zudem beschloss das zweite Kabinett Brandt eine Neuverteilung der Kompetenzen: Ab 1973 war das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft generell für Grundsatzfragen und die Koordinierung der beruflichen Bildung zuständig, während die Fachministerien für die Ordnung der Berufsbildung in ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich waren.

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Berufsschule im Ruhrgebiet (1979)

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