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Berufsberatung in Heidelberg (1978)

Auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 wurde die Berufsberatung durch die Bundesanstalt für Arbeit verstaatlicht und ausgeweitet. Dabei sollte die Berufsberatung als ein Mittel der „prophylaktischen Arbeitsmarktpolitik“ wirken, um Arbeitslosigkeit infolge falscher Berufswahl vorzubeugen. Im Kampf gegen die aufgrund des Strukturwandels einsetzende Sockelarbeitslosigkeit registrierte die Bundesanstalt 1978/1979 fast 1,28 Millionen individuell beratene Personen.

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Berufsberatung in Heidelberg (1978)

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