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Depotraum für beschlagnahmte Werke Entarteter Kunst im Schloss Niederschönhausen mit Werken von Vincent van Gogh, Pablo Picasso und Paul Gauguin (1937)

Jegliche Kunst, die nicht der sterilen nationalsozialistischen Ästhetik entsprach, wurde vom NS-Regime für „entartet“ erklärt. Dazu zählten Werke der Moderne und der Avantgarde wie den Impressionisten, Expressionisten, Surrealisten und den Fauves, sowie Werke jüdischer Künstler oder sozialkritischen Inhalts, wie jene von Käthe Kollwitz. Bereits im Sommer 1937 lief die groß angelegte Konfiszierung „entarteter“ Kunst aus deutschen öffentlichen Kunstsammlungen an. Die konfiszierten Werke wurden in Depots wie dem hier gezeigten verwahrt und ins Ausland verkauft, wodurch sie dem Regime eine Bezugsquelle ausländischer Währung eröffneten. Am 30. Juni 1939 wurden mehr als 125 konfiszierte Kunstwerke im Schweizer Hotel National in Luzern versteigert, darunter auch das berühmte Selbstportrait van Goghs, das unten zu sehen ist. Van Goghs Selbstbildnis (Paul Gauguin gewidmet) (1888) war aus der Neuen Staatsgalerie in München konfisziert worden; es brachte bei der Auktion 175.000 Franken ein, 30.000 mehr als der verlangte Preis. Links neben dem Selbstportrait ist ein Gemälde aus Gauguins Tahiti-Periode zu erkennen, darunter Picassos Frauenkopf (1922).

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Depotraum für beschlagnahmte Werke Entarteter Kunst im Schloss Niederschönhausen mit Werken von Vincent van Gogh, Pablo Picasso und Paul Gauguin (1937)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz