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Schließungsverfügung Himmlers an einem jüdischen Geschäft in München, dessen Inhaber in das KZ Dachau verschleppt wurde (Mai/Juni 1933)

Der so genannte „Judenboykott“ vom 1. April 1933 war in vielerlei Hinsicht ein Misserfolg für die Nationalsozialisten. Die allgemeine Bevölkerung hatte sich nicht wie erhofft begeistert beteiligt, sondern sich größtenteils passiv oder abneigend verhalten. Die NS-Führung ließ weitere Boykottpläne vorerst fallen und verfolgte die wirtschaftliche Drangsalierung der Juden auf anderen Wegen. Von den rund 50.000 jüdischen Kleingewerben, die bei Hitlers Amtsantritt existierten, konnten sich bis November 1938 nur ein Viertel erhalten.

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Schließungsverfügung Himmlers an einem jüdischen Geschäft in München, dessen Inhaber in das KZ Dachau verschleppt wurde (Mai/Juni 1933)

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