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Berliner Polizei beendet sozialistische Versammlung (1890)

Selbst 1890, also bevor Bismarcks Sozialistengesetz um Mitternacht am 30. September auslief, löste die Polizei regelmäßig sozialistische Versammlungen auf, sogar friedliche Treffen wie das hier abgebildete. Die Polizei war verpflichtet, zu jeder rechtmäßig abgehaltenen Zusammenkunft einen Beobachter zu schicken. Es war für jenen Beobachter, falls er dazu neigte, überhaupt kein Problem, die antimonarchistischen Äußerungen oder Erklärungen marxistischer Lehren als „geeignet zur Aufreizung zum Klassenhass“ zu interpretieren, was dann zu dem unten illustrierten Ergebnis führte. Holzschnitt von F. Willig.

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Berliner Polizei beendet sozialistische Versammlung (1890)

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