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Geheime Anweisungen des Kaisers Franz II. an seine Offiziellen in Österreich und Böhmen über die „Vorsorge zur Aufrechterhaltung der bürgerlichen Ruhe und Ordnung” (9. Februar 1793)

Hier sind in zusammengefasster Form die antirevolutionären Anliegen aufgelistet, welche die österreichische Regierung nach dem Ausbruch des Krieges gegen Frankreich 1792 antrieben. Bemerkenswert sind vor allem die Empfehlungen für heimliche, regierungsgestützte Propaganda gegen die französische revolutionäre Gesinnung und die Parteinahme dafür.

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Wien, den 9. Februar 1793


Da Seiner Majestät nichts dringender am Herzen lieget, als alle gedeihlichen Mittel zur Aufrechthaltung der Ruhe, der Sicherheit und des Wohlstandes ihrer Unterthanen anzuwenden, und dagegen alles dasjenige zu beseitigen, was auf die Verbreitung der in Frankreich herrschenden zügellosen und verderblichen Gesinnungen und Grundsätze Beziehung nehmen kann, so haben Se. Maj. zu befehlen geruhet, daß den Länderstellen neuerlich nachdrucksamst eingebunden werden soll:

1. Keine heimliche Zusammenkünfte, unter was immer für einem Vorwande, zu gestatten, und die dagegen Handelnden zu bestrafen;

2. Auf alle emigrirte Franzosen und ihren Briefwechsel ein obachtsames Auge zu tragen, und unter diesen nur jenen den Aufenthalt im Lande zu gestatten, welche mit vorschriftmässigen Päßen versehen sind, und sich ruhig betragen;

3. Vermittelst der Censur auf die bestehende Vorschrift strenge zu halten, daß kein inländischer Druck, Nachdruck und keine Einfuhr solcher Bücher erlaubt werde, die von der Französischen Revolution eine günstige Schilderung machen, oder von solchen Staatsveränderungen und Grundsätzen handeln, die den Grundsätzen einer wohl eingerichteten Monarchie und besonders der österreichischen Staaten, entgegen sind, und eben so auch

4. Genau darauf zu sehen, damit in den inländischen Zeitungen den bereits bestehenden Anordnungen gemäß, nichts eingeschaltet werde, was eine vortheilhafte Beziehung auf die französische Revolution hat. Vielmehr würde gut geschehen, wenn sowohl Zeitungsschreiber als Gelehrte, aufgemuntert würden, bei schicksamer Gelegenheit die üblen Folgen der französischen Revolution lebhaft darzustellen, und sich dabey besonders einer popularen jedermann leicht faßlichen Schreibart zu bedienen.

5. Auf die Vertilgung und Beseitigung der vorfindigen und bereits verbothenen Hausdruckereien, wodurch die Verbreitung der bösartigen Schriften zur Vereitlung der besten Censursvorschriften, am leichtesten bewirket werden kann, alle Aufmerksamkeit zu tragen, und der Polizei darüber die Aufsicht besonders einzuprägen.



Quelle: Sr. K.K. Majestät Franz des zweyten politische Gesetze und Verordnungen für die oesterreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer. Bd. 2. Wien: Heubner, 1793, S. 23 f.

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg., Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 253-54.

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