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John Prince-Smith: Auszüge aus seinen gesammelten Schriften (1843-63)

Mit der Einschränkung von Zunftrechten, Schutzzöllen und feudalen Herrschaftsrechten in der Landwirtschaft etablierte sich zunehmend der Gedanke des Freihandels. Einer der bedeutendsten Befürworter des Freihandels in Deutschland war John Prince-Smith (1809-1874), der sowohl englischer als auch preußischer Staatsbürger war. Wiedergegeben sind Auszüge aus seinen 1843 und 1845 verfassten Aufsätzen über Freihandel und Protektionismus.

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I. Über Handelsfeindseligkeit (1843)

Ich glaube folgende Sätze als unumstösslich aufstellen zu dürfen, nämlich:

dass die Einmischung einer Regierung in den Gang des Erwerbes durch Zolleinrichtungen nur den Gewinn verbieten oder den Verlust gebieten könne;

dass ein Hervorrufen gewisser Gewerbszweige durch Schutzzölle nicht die Beschäftigung für Arbeit und Kapital vermehren, sondern nur zur schadenmachenden Beschäftigungsweise bestimmen könne;

dass, ohne solche künstliche Bestimmung, die zu beschützten Gewerben verwendeten Kapitalien und Arbeiter Anwendung in freien gewinnbringenden Gewerben finden würden; — (denn der Preis, den die beschützten Gewerbe für Kapital und Arbeit zahlen müssen, ist der Preis, den die unbeschützten Gewerbe für dieselben bieten.)

dass das Schutzsystem, durch Kapitalsvernichtung, den Fonds zur Beschäftigung der Arbeiter im Ganzen vermindert;

dass die Unternehmer beschützter Gewerbe unter dem allgemeinen Drucke leiden müssen, den das Schutzsystem, durch Vertheuerung der Verbrauchsgegenstände, über alle Mitglieder der Nation verbreitet;

dass das Schutzsystem exotische, auf einen beschränkten Absatz an's Inland angewiesene Gewerbe, an die Stelle solcher natürlich einheimischer Produktionszweige setzt, welche sich einen Weltmarkt erringen dürften;

dass der Versuch einer Repressalie durch einen Schutzzoll nur eine Vermehrung des Schadens für die eigenen Unterthanen ist;

dass der Versuch, den aus einer fremden Restriktion erwachsenden Nachtheil durch eine selbst aufgelegte Restriktion aufzuwiegen, gerade den Verlust des zuerst benachtheiligten Unterthanen vermehrt;

dass das ganze Prohibitivsystem, aus Unwissenheit hervorgegangen, eingebildeten Vortheilen, ohne alle Berechnung der Kosten, nachstrebt.

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