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Der Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschland: Arbeitsanleitung zum Gesetz über den Mutterschutz und die Rechte der Frau (6. November 1950)

In der Verfassung der DDR ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben, und die SED setzt sich massiv dafür ein, dass die Frauenerwerbsquote weiter steigt. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), die wichtigste ostdeutsche Frauenorganisation, erläutert 1950 den umfangreichen Katalog staatlicher Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen für Frauen und Mütter. Zugleich wird aber auch deutlich, dass es in vielen Betrieben erhebliche Widerstände gegen die gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen und ihren Einsatz in Führungspositionen gibt.

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Frauen fragen – der DFD antwortet


„Ohne die Heranziehung der Frauen zur selbstständigen Teilnahme nicht allein am politischen Leben schlechthin, sondern auch am ständigen, von allen zu leistenden öffentlichen Dienst kann nicht nur vom Sozialismus keine Rede sein, sondern auch nicht von einer vollständigen und soliden Demokratie.“
– Lenin



Frage: War die Frau schon einmal in Deutschland gleichberechtigt?

Antwort: Schon in der Verfassung von 1919 hiess es: „Mann und Frau sind grundsätzlich gleichberechtigt“. Diese bescheinigte Gleichberechtigung war aber nur auf die staatsbürgerlichen Rechte beschränkt und ausserdem wurde das Wort „grundsätzlich“ zu Lasten der gleichberechtigten Frau ausgenutzt. Die Gleichberechtigung stand nur auf dem Papier, da alle Gesetze, die die Frau in ihren Rechten einengten, nicht aufgehoben wurden. Auch das sogenannte Bonner Grundgesetz spricht von der Gleichheit der Männer und Frauen, sagt aber am Schluss seiner Bestimmungen, dass die der Gleichheit entgegenstehenden Rechte noch bis zum 31. März 1953 in Kraft bleiben.

Die Benachteiligung der Frau, die seit Jahrhunderten bestand, wurde in unserer Deutschen Demokratischen Republik schon durch den Artikel 7 unserer Verfassung aufgehoben, der sagt: „Mann und Frau sind gleichberechtigt.“ Es heisst in diesem Artikel weiter: „Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Mit dem Gesetz der Frau, dass die praktische Durchführung des Artikels 7 unserer Verfassung garantiert, ist zum ersten Mal in der deutschen Geschichte die Gleichberechtigung der Frau Wirklichkeit geworden. Die Voraussetzung dafür war der neue Weg nach 1945: Die Schaffung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung.

Der erste Durchbruch für die Gleichstellung der Frau wurde schon im Befehl 253 der damaligen sowjetischen Militäradministration vom August 1946 vollzogen, der unseren Frauen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantierte. Damit hat die ruhmreiche Sowjetarmee Deutschland nicht nur vom Hitlerfaschismus befreit, sondern auch den deutschen Frauen den Weg zu einem freien und glücklichen Leben geöffnet. In der Sowjetunion ist die Gleichberechtigung der Frau schon lange Wirklichkeit.

Frage: Worin besteht der grosse Wert des Gesetzes für die Frau?

Antwort: Der grosse Wert dieses Gesetzes besteht nicht nur in der finanziellen Unterstützung der arbeitenden und kinderreichen Frau, sondern vor allem in der praktischen Gleichstellung auf allen Gebieten des Lebens. Durch das Gesetz haben die Frauen die Möglichkeit, sich für alle Positionen zu qualifizieren und als bewusste Staatsbürgerinnen gleichberechtigt mit dem Mann am demokratischen Aufbau unseres Landes mitzuarbeiten.

Frage: Zwingt das Gesetz die Frauen zur Arbeit?

Antwort: Weder im Gesetz der Arbeit noch im Gesetz der Frau sind Bestimmungen enthalten, die einen Zwang zur Arbeit bedeuten. Das Recht auf Arbeit ist jedem Bürger zugestanden, also damit haben auch die Frauen die volle Freiheit erhalten, ihr Leben und Wirken selbst zu gestalten. Hierbei erfahren sie die grösstmöglichste Unterstützung der Regierung unserer Deutschen Demokratischen Republik. Sie räumt ihnen alle Hindernisse fort und hilft ihnen, von ihrem Recht auf Arbeit Gebrauch zu machen.

Die grosse Mehrheit der Frauen hat früher aus sozialer Not heraus mitarbeiten müssen, ihre Kinder waren sich selbst überlassen und den Einflüssen der Strasse ausgesetzt. Heute können die Mütter beruhigt ihrer Arbeit nachgehen. Das Kind erhält in den Kinderheimen die beste Betreuung und Erziehung, wodurch die berufstätige Mutter entlastet wird. Das Ziel ist, die arbeitende Mutter auf allen Gebieten soweit wie möglich zu unterstützen, um ihr eine wirkliche Freizeit mit ihrem Kinde nach Schluss ihrer Arbeit geben zu können.

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