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Deutschlands Gründungsbeschluss der Freien Deutschen Jugend (26. Februar 1946)

Am 26. Februar 1946 äußerten einige Mitglieder des Zentralen Jugendausschusses für die sowjetische Besatzungszone den Willen, die „Freie Deutsche Jugend“ zu gründen. Kurz danach wendeten sie sich an die sowjetische Militärverwaltung, welche die notwendige Genehmigung erstattete, sodass sich die „Freie Deutsche Jugend“ am 7. März 1946 gründete. Die Organisation entwickelte sich später zur zentralen staatlichen Massenorganisation der ostdeutschen Jugend im Alter von 14 bis 27 Jahren. In ihrem Gründungsbeschluß bekennt sie sich zunächst zum Antifaschismus, zur Einheit Deutschlands und zum Wiederaufbau, später bildet die Erziehung der Jugend im Geist des Marxismus-Leninismus den Kern ihres Programms. Offiziell ist die FDJ überparteilich, wird aber von Anfang an von der kommunistischen Partei geführt. Im März 1946 wird der spätere DDR-Staatschef Erich Honecker ihr Vorsitzender.

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Mitglieder des zentralen Jugendausschusses für die Sowjetische Besatzungszone


Die am 26. Februar 1946 im Sitzungssaal des Magistrats der Stadt Berlin, Parochialstraße, anwesenden Mitglieder des Zentralen Jugendausschusses für die sowjetische Besatzungszone Deutschlands bekunden hiermit einmütig ihren Willen, sich zwecks Gründung einer überparteilichen, einigen, demokratischen Jugendorganisation „Freie Deutsche Jugend“ an die sowjetische Militärverwaltung in Deutschland zu wenden.

Die Grundlagen hierzu bilden die von allen Unterzeichneten angenommenen und der Urkunde beigefügten Ziele und Satzungen der Freien Deutschen Jugend.

Was will die Freie Deutsche Jugend?

Wir Jungen und Mädel der Freien Deutschen Jugend bekennen uns in Deutschlands bitterster Not zum Neuaufbau unserer Heimat auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage. Uns vereint der heilige Wille, durch gemeinsame Anstrengungen die vom Nazismus verschuldete Not unseres Volkes überwinden zu helfen. Wir wollen:

I.
Die Erhaltung der Einheit Deutschlands.

II.
Die Gewinnung der deutschen Jugend für die großen Ideale der Freiheit, des Humanismus, einer kämpferischen Demokratie, des Völkerfriedens und der Völkerfreundschaft.

III.
Die aktive Teilnahme aller Jungen und Mädel beim Wiederaufbau unseres Vaterlandes.

IV.
Die Schaffung eines neuen Deutschlands, das der Jugend das Mitbestimmungsrecht durch ihre aktive Teilnahme an der Verwaltung des öffentlichen Lebens einräumt; das allen Jungen und Mädeln ohne Unterschied ihrer Herkunft, des Vermögens und des Glaubens eine gute Berufsausbildung, Zutritt zu allen Bildungs- und Kulturstätten, gleiche Entlöhnung für gleiche Arbeit, ausreichenden Urlaub und Erholung sichert.

V.
Die Förderung unseres jugendlichen Zusammengehörigkeitsgefühls durch die Entwicklung aller Interessengebiete unseres Lebens. Die Bildung von Arbeits- und Interessengemeinschaften sozialer, kultureller und sportlicher Art sowie des Jugendwanderns.

Deutscher Junge, Deutsches Mädel! Wenn Du in Deinem Herzen den Drang fühlst, an der Gestaltung einer frohen, freien, glücklichen und friedlichen Zukunft unseres Volkes mitzuwirken, dann bist Du uns als Kamerad und Mitstreiter willkommen. Dann reihe Dich ein in den großen einigen Freundschaftsbund der Freien Deutschen Jugend.



Quelle: SAPMO-BArch, DY 24/796; abgedruckt in Udo Wengst, Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland. Bd. 2/2: 1945-1949: Die Zeit der Besatzungszonen. Sozialpolitik zwischen Kriegsende und der Gründung zweier deutscher Staaten. Dokumente. Baden-Baden: Nomos, 2001, S. 139.

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