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Kontrollratsdirektive Nr. 32 über die Beschäftigung von Frauen bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten (10. Juli 1946)

Der Mangel an männlichen Arbeitskräften und die wirtschaftliche Notlage führen dazu, dass Frauen nach 1945 auch in Bereichen arbeiten, die bisher Männern vorbehalten waren. Die Kontrollratsdirektive Nr. 32 trägt dem Rechnung und genehmigt den Einsatz von Frauen im Wiederaufbau. „Trümmerfrauen“ beseitigen in den zerstörten deutschen Städten den Schutt.

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In Anbetracht des großen Mangels an tauglichen männlichen Arbeitskräften in gewissen Teilen Deutschlands, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel I
Die zuständigen deutschen Behörden dürfen weibliche Arbeitskräfte bei Bau- und Wiederaufbauarbeiten einschließlich Aufräumungsarbeiten beschäftigen beziehungsweise ihre Beschäftigung genehmigen.

Artikel II
Die Bestimmungen der Verordnung vom 30. April 1938 über die Arbeitszeit (Arbeitszeitordnung, RGBl. 1938, I, S. 447) und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben oder im Sinne dieses Gesetzes abgeändert.

Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

V. Sokolowskij, Marschall der Sowjetunion
Joseph T. McNarney, General
Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force
P. Koenig, General der Armee



Quelle: Klaus-Joerg Ruhl, Frauen in der Nachkriegszeit 1945-63. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1988, S. 52.

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