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H.E.G. Paulus spricht sich gegen die Emanzipation der Juden aus (1831)

In den folgenden Auszügen spricht sich der Heidelberger Professor und Theologe H.E.G. Paulus (1761-1851) gegen eine Emanzipation der Juden in Baden aus, weil sie durch ihre Religionsgesetze und Wirtschaftaktivitäten als Mittelsmänner zu einer unterschiedlichen, fremden Nation würden und daher keine Bürgerrechte bekommen könnten. Nur Anpassung an die Normen der christlichen Religion und Verhaltensweisen würde ihre Integration ermöglichen.

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Ich fasse den Hauptgesichtspunkt, aus welchem diese für alle redliche Religionsverehrer wichtige Angelegenheit zu betrachten ist, über welchen aber gewöhnlich ein unrichtiger Begriff von Religionsduldung seine Nebel verbreitet, zum Voraus in wenige Worte zusammen: Die Judenschaft, so lange sie wirklich im rabbinisch-mosaischen Sinn jüdisch seyn zu müssen glaubt, kann deßwegen nicht Staatsbürgerrechte bei irgend einer ander[n] Nation erhalten, weil sie selbst eine abgesondert bestehende Nation bleiben will und es für ihre Religionsaufgabe hält, daß sie eine solche von allen Nationen, unter denen sie Schutz gefunden hat, immer geschiedene Nation bleiben müsse.

Nun aber kann, verständiger Weise, in keiner Nation derjenige, welcher zu einer andern Nation zu gehören fortfahren will und fortfahren zu müssen glaubt, diese Rechte weder mit Grund suchen noch erhalten, welche voraussetzen, daß man nicht zu einer andern Nation, sondern zur Nation des Landes gehöre. Die Judenschaft aber, auf dem ganzen Erdenrund zerstreut, will doch überall nur ebendieselbe jüdische, von allen Nationen ausgesonderte, nur unter sich durch Heurathen und viele eigenthümliche äußere Gesetze verbundene Nation seyn.

Es ist also ihr = der Judenschaft als gesellschaftlichem Verein – nicht zu mehr als zum Unterthanenschutz, und höchstens zur Schutzbürgerschaft zu helfen, wenn sie nicht die Ueberzeugung vorerst factisch annehmen und genugsam beweisen kann, daß sie [ohne von ihrer Religion abzugehen, wozu sie durch keine Art von Vortheil sich je bewegen lassen soll und darf] in einer eigenen Nationalität zu beharren keinen Grund und keinen Willen mehr habe, diese also wirklich, thatsächlich aufgebe und – aber nachweisbar! – zeige, daß in jedem Lande jeder jüdische Einwohner nur zu der Nation desselben und nicht länger zu der allgemeinen Einen Judenschaft, als einem nothwendiger Weise abgesondert sich erhaltenden Volk Gottes, gehöre.

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13. Was die längst aus dem Zustand der Dienstbarkeit gegen den Staat erhobenen (emanzipirten) jüdischen Vereine und Familien dem Staate durch Abgaben leisten, ist wegen des Schutzes – ihrer Personen, ihres Gewerbs und Eigenthums, wie er durch Gerichte, Polizei und Militär ihnen gewährt wird. – Dadurch aber, daß man den Schutz, nicht höher als alle, zu bezahlen beiträgt, wie sollte man dadurch ein Recht erhalten, mehr als Schutzgenosse, sogar Richter für Andere, Mitgesetzgeber, Mitglied der Staatsregierungs- und Verwaltungsbehörden zu seyn? Dies ist der Unterschied zwischen Schutzbürger und Staatsbürger.

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