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Arnold Brecht zum Friedensvertrag von Versailles (Rückblick 1966)

Am 16. Juni 1919 stellten die Ententemächte Deutschland ein Ultimatum, den Versailler Friedensvertrag zu akzeptieren; für den Fall der Ablehnung drohten sie mit dem Einmarsch nach Deutschland. Die Mitglieder der deutschen Nationalversammlung waren sich der Zwangslage durchaus bewusst, lehnten aber mehrheitlich die Artikel 227 (zur Auslieferung des Kaisers und Einrichtung eines internationalen Gerichtshof, um deutsche Kriegsverbrechen zu verfolgen) und 231 (sog. „Kriegsschuldartikel“) ab. Am 22. Juni stimmte eine überwiegende Mehrheit dem Vertrag mit Ausnahme der beiden genannten Artikel zu. Angesichts eines erneuten Ultimatums der Entente wurde mit einem parlamentarischen Kniff am 23. Juni nicht erneut der Vertrag zur Abstimmung gestellt, sondern die am Vortag der Regierung erteilte Ermächtigung zur Annahme auch auf die beiden strittigen Artikel ausgedehnt. Dadurch kam eine Mehrheit für die Annahme zustande.

Faktisch wurden die Strafbestimmungen des Versailler Vertrages (Art. 227-230) von der Entente nicht sonderlich streng verfolgt. Der „Kriegsschuldartikel“ bot aber antidemokratisch-nationalistischen Kräften in Deutschland reichlich Gelegenheit zur Agitation durch eine Kriegsunschuldspropaganda und trug bei vielen Deutschen zu einer dauerhaften Entfremdung von der Republik bei.

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Nachdem klargestellt war, daß die Regierung den Versuch machen würde, die beiden Klauseln von der Annahme auszuschließen, stimmte die Nationalversammlung am 22. Juni der Unterzeichnung mit einer erheblichen Mehrheit (237 gegen 138 Stimmen) zu. Aber Clemenceau lehnte namens der Alliierten solche bedingte Annahme sofort ab und verlangte „innerhalb der verbleibenden 24 Stunden“ unter wiederholter Drohung des Einmarsches uneingeschränkte Annahme. Noch einmal wurde die Nationalversammlung befragt, die nunmehr schwach und schwankend mit einfacher Mehrheit ohne namentliche Abstimmung erklärte, daß die gestrige Ermächtigung zur Unterzeichnung auch diesen Fall decke. Das Kabinett beschloß nunmehr, zur Vermeidung des Einmarsches unter Protest und Berufung auf die Wilsonschen Punkte die Klauseln von der Unterzeichnung nicht auszunehmen.

Mit der Übermittlung dieser folgenschweren Entscheidung an unseren Vertreter in Paris beauftragt, eilte ich von der Nationalversammlung in später Nachtstunde zum Schloß, stilisierte Einzelheiten des Textes und wohnte der Übertragung bei. „Der übermächtigen Gewalt weichend und ohne damit ihre Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedensbedingungen aufzugeben, erklärt die Regierung der deutschen Republik, daß sie bereit ist, die von den alliierten und assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeichnen.“

[ . . . ]

Hindenburg und Groener traten zurück, General von Seeckt wurde anstelle Groeners ernannt und dem Reichswehrminister Noske unmittelbar unterstellt.

Wenn ich im Rückblick auf die damalige Lage erneut bedenke, was man hätte tun sollen, so komme ich auch jetzt nicht zu einem schlüssigen oder gar wissenschaftlich überzeugenden Ergebnis. Es gibt leider in der Politik nicht immer Lösungen. Manche politischen Probleme lassen sich nicht lösen. Dies war ein solches Problem. Die Frage seiner Lösbarkeit oder Unlösbarkeit hatte mit der Staatsform nichts zu tun. [ . . . ]

Vielleicht war die Angst vor den Folgen des Einmarsches der Alliierten zu groß. Hätten sie ganz Deutschland besetzt (was sie aber gar nicht vorhatten und wohlweislich unterließen), so hätten sie auch die Verantwortung für die Regierung Deutschlands gehabt und im eigenen Interesse dann bald für erträgliche Lebensbedingungen sorgen müssen, ähnlich wie das 1945 der Fall war. Vielleicht wäre dann nach großen Demütigungen in den ersten Jahren eine schnellere positive Zusammenarbeit zwischen den alliierten Besatzungsbehörden und den prodemokratischen Parteien in Deutschland zustande gekommen. Rathenau hatte daher vielleicht nicht ganz unrecht, als er der deutschen Regierung empfahl, ohne aussichtslosen neuen militärischen Widerstand abzudanken und den Alliierten die Verantwortung für die Regierung Deutschlands aufzubürden. [ . . . ] Man darf dabei nicht außer acht lassen, daß die günstigen Erfahrungen mit der Besetzung Westdeutschlands durch die westlichen Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg, wie sie sich etwa vom dritten Besatzungsjahre an für Deutschland ergaben, besonders die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Westmächten und den westdeutschen demokratischen Führern, durch zwei Umstände gefördert wurden, die 1919 nicht vorlagen, nämlich die Erkenntnis von dem schweren Fehler, den die Alliierten damals begingen, indem sie den ehrlichen demokratischen Führern Deutschlands fortgesetzt Niederlagen bereiteten, und zweitens durch den Druck, den die Politik der Sowjetunion in der Richtung auf eine Zusammenarbeit zwischen den Westmächten und Westdeutschland ausgeübt hat. Schließlich wäre bei voller Verantwortung der Alliierten für die Regierung Deutschlands zwar das einseitige Schuldbekenntnis vielleicht vermieden worden – das ohnedies keine geschichtliche Beweiskraft hatte und ja auch nur unter Protest wegen des Zwanges unterzeichnet wurde –, aber der Zugriff der Alliierten auf die „Kriegsverbrecher“ wäre wahrscheinlich viel radikaler geworden, als er sich später tatsächlich entwickelt hat.



Quelle: Arnold Brecht, Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884-1927. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt, 1966, S. 282-83.

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