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Anweisungen des preußischen „Soldatenkönigs” Friedrich Wilhelm I. an seine Offiziellen über die bäuerliche Colonisation in Ostpreußen (2. Juli 1718)

Der Merkantilismus vertrat Maßnahmen zur Vermehrung der Bevölkerung, die von den preußischen Königen begeistert als „Peuplierung“ bezeichnet wurden. Zu der Zeit, als Friedrich Wilhelm diese Anweisungen zur bäuerlichen „Colonisation“ in Ostpreußen erließ, einer entfernten, von polnischen und polnisch-litauischen Territorien umgebenen Provinz, hatte dieses Gebiet bereits schwere Bevölkerungsverluste hingenommen im Verlauf der letzten schweren Pestepidemie in Deutschland (1709-1713), war von damit einhergehenden Erntekrisen heimgesucht worden und hatte unter dem in nächster Nähe stattfindenden polnisch-schwedisch-russischen Kriegshandlungen zu leiden gehabt. Die östliche Region der Provinz, hier als „Litauen“ bezeichnet (teils aufgrund ihrer kleinen, einheimischen litauischsprachigen Bevölkerung), bestand überwiegend aus Kronländern, auf denen Friedrich Wilhelm bäuerliche Kolonisten anzusiedeln beschloss (anstatt sie als großflächige Krongüter zu verpachten, die untertänige Bauern bewirtschafteten). Die vom König veranschlagten Bedingungen waren nach damaligem Maßstab liberal und wurden von vielen Pionierfamilien angenommen. Alles in allem förderte die preußische Regierung im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts erfolgreich die Ansiedlung hunderttausender ausländischer Kolonisten auf bislang verwüsteten oder unbesiedelten Landstrichen. Viele dieser Gebiete wurden besonders unter Friedrich II. aus Sumpfgebieten entlang von Flüssen urbar gemacht.

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K. O. in Betreff des Kammer- und Domainenwesens, wie der Colonisation in Lithauen (1718)


Wir haben Uns von der hiezu verordneten Commission unterthänigsten Vortrag thun lassen, in was Zustande sich Unser hiesiges Lithausches Cammer-Wesen befindet. Und da Wir allergnädigst resolviret, es damit auf einen bessern Fuss zu setzen, auch wohl erkennen, dass die Cammer unmöglich in Ordnung und Richtigkeit kommen kan, wofern es nicht in den Aembtern in bessere Ordnung gebracht und gute Beambte bestellet werden, so wollen wir zuvörderst

1. Damit Unsere bäuerlichen Unterthanen desto mehr zu Gott geführet werden, und also Segen und Gedeyen erlangen mögen, dass in allen grossen Dörfern Schulmeistere bestellet, und einem jeden eine halbe hube Land, frey von Zinss, Contribution und Einquartierung von Unsere wüsten Huben zu seinem Unterhalt eingegeben werden solle, Wir haben auch an Unser Samländisches consistorium rescribiret, deshalb gehörige weitere Verfügung zu thun, wie ingleichen unserem Hofprediger Dr. Lypsio und Magister Franke in Halle aufgegeben, wegen nöthiger subjectorum besorgt zu seyn, wozu ihr dann und damit unsere allergnädigste intention erreichet werde, eures ohrts alles dienende mit beyzutragen habt; und

2. Weilen zu Erreichung des intentirten Zwecks sowohl hierin als sonsten unumbgänglich nöthig, dass in den Aembtern tüchtige Beambte, die gute Wirthe, und der Rechnungen erfahren seyn, bestellet werden, so wollen Wir vor dieselbe zureichende Gehälter constituiren, befehlen euch auch in Gdn., Uns fördersamst ein project, was einem jeden, nach Grösse des Ambts, und proportion der Arbeit an tractament zu geben seyn werde, einzusenden, auch sodann und nach Erhaltung Unserer weitern allergnädigsten Verordnung, gute erfahrene tüchtige und redliche Beambten aufzusuchen, und anzunehmen, wie Wir denn aus Pommern, und Unsern übrigen Chur- und Neumärk. Provintzien auch dergleichen anhero senden wollen; ob auch gleich sonsten

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