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Das preußische Finanzedikt von 1810, gezeichnet von Staatskanzler Hardenberg und König Friedrich Wilhelm III. (27. Oktober 1810)

Verkündet zusammen mit einem Edikt, das Hardenbergs Pläne zur Neuordnung der preußischen Regierung durch die Einführung eines zentralen Staatsministeriums verkörperte, legte das „Finanzedikt“ Preußens dringenden Finanzbedarf offen, der sich aus der Niederlage von 1806 und der dem Land im Frieden von Tilsit (1807) auferlegten französischen Kriegsentschädigung ergab. Obwohl der Erlass das Ende der privilegierten Befreiung des Adels von allen außer symbolischen Grundsteuern bekannt gab, beugte sich die Politik der konservativen Opposition, und erst 1861 wurden die großen Landgüter mit einer halbwegs realistischen Grundsteuer belegt. Beachtenswert hier sind sowohl die liberale Rhetorik der Gleichheit vor dem Gesetz und Gewerbefreiheit als auch die Argumente, mit denen der Landadel dazu bewegt werden sollte, seinen Anteil am Unglück des Staates zu tragen.

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Edict über die Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen der Abgaben

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.

Haben Uns bisher unablässig damit beschäftigt, die besten Mittel ausfindig zu machen, um den durch den letzten Krieg gesunkenen Wohlstand Unsers Staats wieder herzustellen, den Kredit empor zu heben und die Verpflichtungen zu erfüllen, welche der Staat gegen seine Gläubiger auf sich hat, insbesondere haben wir durch sehr große Anstrengungen, soviel als nur immer möglich war auf die an Se. Majestät den Kaiser der Franzosen zu entrichtende Kriegeskontribution von 120 Millionen Franken abgetragen, so daß solche mit dem Ende des jetzt laufenden Jahres zur Hälfte abbezahlet seyn wird. Mit Rührung haben Wir die Beweise von Anhänglichkeit aller Klassen Unserer getreuen Unterthanen an Unsere Person, Unser Haus und Unsere Regierung bemerkt, insonderheit auch die Hülfe erkannt, welche Uns bei der Sicherstellung der gedachten Kontribution und bei der Aufbringung der einstweilen nöthigen Fonds von Unsern getreuen Ständen und von dem Handelsstande mit gröster Bereitwilligkeit geleistet worden ist. Die Schwierigkeiten, welche Wir noch zu überwinden haben, sind beträchtlich, und erfordern noch zu Unserer Bekümmerniß nicht geringe Opfer. [ . . . ]

Wir sehen Uns genöthigt, von Unsern getreuen Unterthanen die Entrichtung erhöhter Abgaben, hauptsächlich von der Konsumtion und von Gegenständen des Luxus zu fordern, die aber vereinfacht, auf weniger Artikel zurückgebracht, mit Abstellung der Nachschüsse und der Thor-Accisen, so wie mehrerer einzelner lästigen Abgaben, verknüpft und von allen Klassen der Nation verhältnißmäßig gleich getragen, und gemindert werden sollen, sobald das damit zu bestreitende Bedürfniß aufhören wird. In den Gegenden, welche durch den Krieg ganz vorzüglich gelitten haben, besonders im Königreich Preußen, wollen wir Bedacht nehmen, durch außerordentliche Hülfsmittel die Last zu erleichtern, welche aus jenen neuen Konsumtionssteuern entsteht.

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