GHDI logo

Erwerbstätigkeit: Statistische Daten zur Beschäftigungslage der deutschen Bevölkerung (1882-1907)

Seite 2 von 2    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


1 Einschl. Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei.

2 Einschl. Bergbau, Baugewerbe und Handwerk.

3 Einschl. Gast- und Schankwirtschaft.

4 Dienende, die im und außerhalb des Haushalts ihrer Herrschaft lebten (einschl. Lohnarbeit wechselnder Art). Zur Definition vgl. Statistik des Deutschen Reichs, 202 (1907) S. 117. Die Zahl der mit Lohnarbeit wechselnder Art beschäftigten Personen betrug 1882 235506, 1895 200919 und 1907 155696.

5 Einschl. kirchliche und kommunale Verwaltung.

6 Einschl. von eigenem Vermögen, Renten, Pensionen und Unterstützungen Lebende, Insassen von Versorgungsanstalten verschiedener Art; außerhalb ihrer Familie lebende Schüler, Studierende und Zöglinge; Personen ohne eigenen Beruf und ohne Berufsangaben.

7 Bei den einzelnen Berufsabteilungen A, B und C werden die Erwerbstätigen eingeteilt in
(a) Selbständige, auch leitende Beamte und sonstige Geschäftsleiter (Eigentümer, Inhaber, Besitzer, Mitinhaber oder Mitbesitzer, Pächter, Erbpächter, Handwerksmeister, Unternehmer, Direktoren, Administratoren).
(b) nichtleitende Beamte, überhaupt das wissenschaftlich, technisch oder kaufmännisch gebildete Verwaltungs- und Aufsichtspersonal sowie das Rechnungs- und Büropersonal.
(c) sonstige Gehilfen, Lehrlinge, Fabrik-, Lohn- und Tagearbeiter, einschließlich der im Gewerbe tätigen Familienangehörigen und Dienenden.
(d) hauptberuflich nicht tätige und nicht in fremden Haushalten lebende Angehörige. Die Zuordnung geschieht nach dem Hauptberuf und der sozialen Stellung des Erwerbstätigen, der ihn ernährt und in dessen Haushalt der Angehörige lebt.

8 Der Berufsstellung „Arbeiter“ wurden im Handelsgewerbe 1882 nach Schätzungen der Herausgeber 166000 Verkäufer (davon etwa 32000 weibl.), 1895 nach der Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 111, 268868 (davon 81838 weibl.) und 1907 nach der Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 203, 406385 (davon 173611 weibl.) zugeordnet, die nach unseren heutigen Begriffen zu den Angestellten zu zählen wären. – Die Werkmeister wurden im Sektor B 1882 noch zu den Arbeitern, seit 1895 zu den Angestellten gezählt.

9 Besonders in der Berufsabteilung Landwirtschaft (A) werden die „mithelfenden Familienangehörigen“ – fast durchweg Frauen – in den Statistiken von 1882 und 1895 nur unvollständig erfaßt. Die sprunghafte Zunahme des Anteils der weiblichen Erwerbstätigen von 33,2 auf 46,5% der Erwerbstätigen der Landwirtschaft zwischen 1895 und 1907 wurde daher ausschließlich durch eine Änderung der Definition der „Erwerbstätigkeit“ verursacht. Nach Hoffmann, Das Wachstum der deutschen Wirtschaft, S. 182–84, 210, waren, wenn man die Erfassungsmethoden vor 1907 zugrundelegt, bereits 1882 3 935000 und 1895 4153 000 Frauen in der Landwirtschaft beschäftigt. Auch für Handel und Gaststättengewerbe (Teil von C) kommt Hoffmann durch eine bessere Erfassung der mithelfenden Familienangehörigen zu einer erheblich höheren Zahl von vor allem weiblichen Beschäftigten. In Industrie und Bergbau (B) sind dagegen die Abweichungen von der offiziellen Statistik erheblich geringer. Legt man die die amtlichen Statistiken korrigierenden Zahlen von Hoffmann (S. 205, 210) zugrunde, so betrug der Anteil der weiblichen Beschäftigten an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen: 1882: 35,91%; 1895: 34,86%; 1907: 34,88%.



Quelle: Gerd Hohorst, Jürgen Kocka und Gerhard A. Ritter, Hg., Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch: Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870-1914. München, 1975, Bd. 2, S. 66. Von den Herausgebern erstellt aus: (für 1882) Statistik des Deutschen Reichs. NF. Bd. 2 (1884) und NF. Bd. 4, 3 (1884); (für 1895) Statistik des Deutschen Reichs. NF. Bd. 111 (1899); und (für 1907) Statistik des Deutschen Reichs. Bd. 203 (1910).

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite