GHDI logo

Grundlagenvertrag (21. Dezember 1972)

Seite 3 von 3    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Die Bundesrepublik Deutschland erklärt zu Protokoll:
»Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden.«

Die Deutsche Demokratische Republik erklärt zu Protokoll:
«Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird.«

[ . . . ]


Bundesminister für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler,
Bonn, den 21. Dezember 1972

An den
Staatssekretär beim Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Herrn Dr. Michael Kohl
Berlin

Sehr geehrter Herr Kohl!

Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, daß dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Bahr




Quelle: Grundlagenvertrag, 21. Dezember 1972; abgedruckt in Joachim Nawrocki, Hg., Die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland: Entwicklungen, Möglichkeiten und Grenzen. Berlin, 1986, S. 113 ff.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite