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Die Kosten bürgerlicher Erziehung und Ausbildung (1860-1890)

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Für das Referendarexamen im November 1873 sind 4 Tl. Gebühren angeschrieben. Den nun folgenden Aufenthalt in einer kleinen märkischen Amtsgerichtsstadt mußte der Sohn mit 45 Tl. monatlich bestreiten; nach der Rückkehr ins Elternhaus bezog er wieder wie vordem 50 Tl. vierteljährlich. Im Frühjahr 1876 trat er bei einem Berliner Garde-Infanterie-Regiment ein, nachdem er zuvor noch Reitunterricht für 30 Tl. genommen hatte. Die Kosten des Dienstjahres betrugen insgesamt 1966 M.; davon kamen 1620 M. auf den Unterhalt außerhalb des Elternhauses, 173,50 M. auf die Anschaffung von Uniformstücken, der Rest auf Zulagen zum Manöver und dgl. Im Anschluß an das Dienstjahr machte der Sohn gleich die erste militärische Uebung, die 330 M. in Anspruch nahm; die danach angeschaffte Offiziersuniform kostete mit Porte d'épée 342 M. Dann kehrte er noch einmal ins Elternhaus zurück mit dem gleichen Taschengeld wie vordem. Ueber das Jahr 1877 hinausgreifend sei hinzugefügt, daß er 1878 zunächst eine militärische Uebung machte, für die 218 M. gebucht sind, und dann im Juni das Doktorexamen bestand. Druck der Dissertation und Prüfungsgebühren nebst Trinkgeldern kosteten den Vater 439 M.; außerdem ließ er 260 M. für einen fröhlichen Doktorschmauß springen, an dem auch die Examinatoren teilnahmen. Anfang Mai 1879 bestand der Sohn das Assessorexamen, 30 M. Prüfungskosten sind gebucht.

Die gesamte Ausbildung zum Juristen einschließlich aller Prüfungen und zweier militärischer Uebungen nahm 7 Jahre 7 Monate in Anspruch; es war demnach auch nicht ein Vierteljahr verloren gegangen. Die Kosten der juristischen Ausbildung ohne die Ausgaben für militärische Dienstleistungen betrugen 7220 M., mit Dienstjahr und militärischen Uebungen 10 076 M. Dabei sind für Kleidung und kleine Ausgaben, die Gelder, die der Sohn während des Aufenthaltes im Elternhause bezog, mit eingerechnet, nicht aber die Kosten, die seine Anwesenheit im Haushalt verursachte.

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