GHDI logo

Erste feministische Bestrebungen: Statuten des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (1865)

Seite 2 von 2    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


§ 6. Womöglich tritt jedes Jahr ein vom Vororte einberufener Frauentag zusammen; der Sitz desselben wechselt jährlich.

Die Lokalvereine sind gehalten, zu dem Frauentag Vertreter zu schicken.

Doch steht die Teilnahme jedem einzelnen Mitgliede des Allgemeinen deutschen Frauenvereins frei.

§ 7. Eine Revision der Statuten kann, wenn sie wünschenswert erscheint, an jedem Frauentage vorgenommen werden, jedoch sind zu jeder Änderung 3/4 der Stimmen der Anwesenden erforderlich."



Quelle: Louise Otto-Peters, Das Recht der Frauen auf Erwerb. Blicke auf das Frauenleben der Gegenwart. Hamburg, 1866, S. 87 f.

Abgedruckt in Margrit Twellmann, Die Deutsche Frauenbewegung im Spiegel repräsentativer Frauenzeitschriften. Ihre Anfänge und erste Entwicklung. Quellen, 1843-1889. Meisenheim am Glan: A. Hain, 1972, S. 136-37.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite