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„Volksbewaffnung oder Volkes Tod!" (5. Juni 1920)

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13. Wer dem Rufe der Gemeinde zum Kampf gegen Bedrohung nicht folgt, wird aus der Wehr ausgestoßen.

14. Wer sich eines gemeinen Verbrechens, des Wuchers oder des Schiebens schuldig macht, wird aus der Wehr ausgestoßen.

Das sind die Grundzüge. Wie es im einzelnen gehandhabt werden muß, ist leicht zu finden. Wichtig aber ist, daß wir uns zusammentun, daß wir uns auf das Recht unserer Ehre und die Kraft unseres Willens besinnen und uns schützen gegen das freche Spiel, das ein paar größenwahnsinnige Verbrecher mit uns zu treiben wagen. Es ist zu spät, um den Fall aufzuhalten. Aber es ist nicht zu spät, den Schlag unwirksam zu machen und, ehe wir zerschmettert sind, uns schon wieder aufzurichten.

Fordern wir die Waffen! Gemeinden, Genossenschaften, Gewerkschaften, Innungen: Wenn wir einmütig das Verlangen stellen, ist es nicht zu spät. Tretet auf, Freunde, in den Gemeinderäten, Ausschüssen und Versammlungen! Zeigt den Abgrund, in den wir getrieben werden. Sammelt die Männer, die es wagen, gegen die Zerstörung zu kämpfen. Und gründet so aufs neue das Reich, das ein Hort der Freiheit, des Friedens und des Wohlstands sein wird!
Klr.





Quelle: „Volksbewaffnung oder Volkes Tod!“, Völkischer Beobachter, 5. Juni 1920.

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