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Politische Richtlinie für die Parteiorganisationen zur Vorbereitung und Durchführung der Jugendweihe (1957)

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III. Aufgaben der Partei

Die Leitungen der Grundorganisationen unserer Partei sind für die politische Führung der Jugendweihe verantwortlich. Das gilt besonders für die Schulparteiorganisationen.

Die aktive Hilfe durch die Büros der Bezirks- und Kreisleitungen hat sich in den letzten Jahren günstig auf die Entwicklung der Jugendweihe ausgewirkt. Zur Vorbereitung und Durchführung der Jugendweihe 1958 wird den Bezirks- und Kreisleitungen empfohlen, die Arbeit der Ausschüsse für Jugendweihe gründlich einzuschätzen, bis Ende November 1957 in ihren Bürositzungen Berichte über den Stand der Vorbereitungsarbeiten entgegenzunehmen und entsprechende Beschlüsse zur Verbesserung der politisch-ideologischen Arbeit zur Jugendweihe zu fassen. Besondere Hilfe ist den Ausschüssen der Kreise, der ländlichen Gemeinden und den Aktivs für Jugendweihe in den Betrieben zu geben. Bei vielen Ausschüssen für Jugendweihe ist die noch bestehende Ein-Mann-Arbeit zu beseitigen und eine kollektive Arbeitsweise zu sichern. Durch die Genossen in den Ausschüssen für Jugendweihe ist zu gewährleisten, daß die Feiern zur Jugendweihe in der Regel in dem dafür festgesetzten Zeitraum, am letzten Sonntag im März und an den Sonntagen im April, stattfinden. Auffassungen, die Feierstunden zur Jugendweihe generell erst nach der Konfirmation durchzuführen, ist entgegenzutreten. Es ist stärker als bisher davon Gebrauch zu machen, für die Teilnehmer an der Jugendweihe aus solchen Orten, wo zur Zeit nur einzelne Kinder an der Jugendweihe teilnehmen, interessante Jugendstunden und eindrucksvolle Feiern zum Tag der Jugendweihe in den MTS-Bereichen durchzuführen.

Es muß in diesem Jahr gelingen, in allen Betrieben arbeitsfähige Aktivs für Jugendweihe zu bilden, vor allem auch in den MTS, VEG und LPG. Diesen Betriebsaktivs ist besonderes Augenmerk zu widmen. Alle Bezirke bzw. Kreise sollten entsprechend den Beispielen der Bezirke Gera und Erfurt Betriebskonferenzen der Ausschüsse für Jugendweihe durchführen. Die Betriebsparteiorganisationen sollen in Verbindung mit den Betriebsaktivs erfahrene und bewußte Belegschaftsangehörige gewinnen, die in der Vorbereitung und Durchführung der Jugendweihe aktive Hilfe leisten, sich für die Gestaltung der Jugendstunden zur Verfügung stellen bzw. als Jugendstundenleiter tätig sind. In diesem Zusammenhang ist auch eine enge systematische Zusammenarbeit zwischen den Parteiorganisationen der Patenbetriebe und ihrer Patenschulen nötig. Befähigte Genossen, die für die Mitarbeit in den Ausschüssen für Jugendweihe geeignet sind, sollten von ihrer gesellschaftlichen Funktion entlastet und für eine Tätigkeit in den Ausschüssen freigestellt werden.

Bewährte alte Genossen sollen stärker als bisher ihre Kampferfahrungen in den Jugendstunden vermitteln und sich so für die sozialistische Erziehung unserer Jugend einsetzen. Den leitenden Parteiorganen der Bezirke und Kreise sowie den Grundorganisationen wird empfohlen, vor allem in den Mitgliederversammlungen der Grundorganisationen die bereits begonnenen Auseinandersetzungen über die Probleme der Jugendweihe systematisch fortsetzen.

Vor allem bei den leitenden Genossen aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat sowie in den gesellschaftlichen Organisationen ist die Überzeugungsarbeit zu verstärken. Die Bezirks- und Kreisleitungen sollen dafür sorgen, daß in der Parteipresse, in den Betriebs- und Dorfzeitungen sowie mit Hilfe des Funks auf die Probleme der Jugendweihe eingegangen wird. Durch Lektionen der Parteikabinette sowie durch entsprechende Behandlung im Parteilehrjahr ist die Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit zu unterstützen. Bei den Anleitungen der Parteisekretäre durch die Kreisleitungen und im Parteiaktiv sind die Fragen der Jugendweihe gründlich zu beraten.

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