GHDI logo

Stellungnahme der Eherechtskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dem Entwurf eines Familienrechtsgesetzes (Dezember 1952)

Seite 4 von 4    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Würde trotz dieser Bedenken eine völlige formale Gleichberechtigung der Frau gesetzlich normiert, so würde eine solche Gesetzgebung zugleich die Tendenz haben, die bisherigen Vorrechte der Frau und den Schutz aufzulösen, den sie heute noch weithin hat.

Die Kommission kann, wie der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, im Verhältnis zu den Kindern das Entscheidungsrecht des Vaters nicht wie äußerstenfalls das Entscheidungsrecht des Mannes im Verhältnis der Ehegatten zueinander aufgeben. Das überschaubare Verhältnis der Eltern zu den Kindern, der maßgebende Gesichtspunkt des Wohles des Kindes, die um des Wohls des Kindes willen erwünschte Entscheidung aus der Einheit der Familie, sind der Gesetzgebung zugänglich und im Gegensatz zu dem Entscheidungsrecht des Mannes in der Ehe schon bisher weitgehend in der Rechtsprechung beurteilt worden.

Die Familie ist die Geburtsstätte der Autorität und damit der Freiheit. Nach der Erschütterung der patriarchalischen Autorität im Laufe des letzten Jahrhunderts, nach der Erschütterung der männlichen Autorität im Nationalsozialismus und Militarismus besteht in unserem Volke die ernste Gefahr einer Flucht der Männer aus der Verantwortung. Jeder Vater trägt seine Verantwortung vor Gott. Die Flucht zur Entscheidung des Vormundschaftsrichters trüge die Gefahr der Flucht der Verantwortung des Vaters vor Gott in sich. Es ist dringend davon abzuraten, angesichts solcher Entwicklungen den gesetzlichen Ausdruck des Vaterseins völlig aufzulösen.



Quelle: Stellungnahme der Eherechtskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu dem Entwurf eines Familienrechtsgesetzes (Dezember 1952), BA/Bestand Nachlaß Lüders; abgedruckt in Klaus-Jörg Ruhl, Hg., Frauen in der Nachkriegszeit 1945-1963. München: Deutscher Taschenbuchverlag, 1988, S. 165-70.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite