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Der Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschland: Arbeitsanleitung zum Gesetz über den Mutterschutz und die Rechte der Frau (6. November 1950)

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Frage: Die im Gesetz der Frau vorgesehenen Beihilfen für kinderreiche Mütter lösen grosse Freude aus, aber es besteht ein gewisses Misstrauen: „Wird auch alles verwirklicht werden?“

Antwort: Das Misstrauen war in allen kapitalistischen Ländern und auch unter dem Hitlerfaschismus angebracht, in denen viel versprochen, aber nichts gehalten wird. Die Regierung unserer Deutschen Demokratischen Republik hat bewiesen, dass Gesetze, Verordnungen und Pläne nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ihre Durchführung durch den Willen und die Mitarbeit aller demokratischen Kräfte gewährleistet wird. Unsere gelenkte und geplante Wirtschaft schafft die Voraussetzungen für die Realisierung der Gesetze. Genau so wie unsere Lösung „erst produzieren, dann besser leben“ richtig war und zu einer Verbesserung unseres Lebensstandards führte, so ist auch jetzt die verstärkte Mitarbeit der Frau die Voraussetzung für die Erfüllung unseres Fünfjahrplans und damit Voraussetzung für eine ständige Verbesserung unseres Lebens. Sie wird also durch ihre Mitarbeit selbst dazu beitragen, dass auch das Gesetz der Frau in allen seinen Teilen verwirklicht wird.

Frage: Dienen die Forderungen nach Kinderreichtum nicht den gleichen Zielen, wie wir sie schon unter Hitler kannten?

Antwort: Unser Ministerpräsident Otto Grotewohl führte in seiner Begründung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau dazu folgendes aus: „Es gibt keinen Vergleich zwischen der Bevölkerungspolitik Hitlers und der Deutschen Demokratischen Republik. Die faschistische Bevölkerungspolitik dient dem Kriege und dem Untergang, unsere Bevölkerungspolitik dient dem Frieden und dem Wohlstand.“

Frage: Wodurch können wir die Männer von der gleichwertigen Arbeitsleistung der Frauen überzeugen?

Antwort: Man muss dabei bedenken, dass in jedem Einzelfall einer Fraueneingliederung in den Arbeitsprozess erst einmal eine ideologische Wand eingerissen werden muss, die schützend vor alten überlieferten Ansichten steht. Sowohl z.T. bei den Frauen selbst, als auch – und das manchmal noch in stärkerem Maß – bei den Betriebsleitungen, Betriebsgewerkschaftsleitungen und den Arbeitsämtern. Es steht fest, dass der Wille zur Arbeit und auch der Wille, sich für bestimmte fachliche Tätigkeiten zu qualifizieren, bei den Frauen verstärkt vorhanden ist.

Unsere Frauen in hohen Positionen, in leitenden Stellungen, unsere Aktivistinnen auf dem Lande und in den Betrieben haben Leistungen vollbracht, die nicht hoch genug gewertet werden können. Wir haben damit bewiesen, dass sie sehr wohl in der Lage sind, leitende und hohe verantwortliche Stellungen einzunehmen. Sie wachsen mit der Grösse der ihnen gestellten Aufgaben. Auch durch ihre Arbeit konnte unser Zweijahrplan vorfristig erfüllt werden.

Oftmals fehlt bei den Betrieben der Wille, Frauen einzustellen oder Frauen um- und anzulernen.

Die Betriebsleitung, die Betriebsgewerkschaftsleitung und das Arbeitsamt haben die Pflicht, den Frauen in den Betrieben – wo noch rückständige Auffassungen vorhanden sind – zu helfen und dafür zu sorgen, dass sie qualifiziert und entwickelt werden.

Fragen und Antworten, die sich speziell auf die einzelnen Paragraphen des Gesetzes beziehen.

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