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Die Gegenreformation in Innerösterreich (1579/80)

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Volgen die mitl, so auf den fall des behörigen ungehorsams und widerspennigkait zu gebrauchen sein mochten.

1. Die separation der stendt, wo müglich, hievor gerottnermassen furzunemen und die erstattung des abgangs auf der gränitzen aintweder durch ausbringung so vil darlehens auf interesse [Zins], wie im vorigen fürtrag angedeutet, oder aber von der zwayer stände underthanen steuer und dienstraichung selbs herzunemen und die raichung derselben anderer gestalt ernstlich zu verbietten.

2. Ain erbainigung mit den benachbarten fursten, als der röm. ksl. Mt., Ehg. Ferdinanden und Hg. in Bayrn, wie etwo vor jarn beschehen, in höchster still aufzurichten, auch Salzburg mit ehister gelegenhait gleichfalls darein zu ziehen und darin die hulflich laistung lauter zu spezificieren, auch dieselb allain auf aines oder des andern fürsten ungehorsame underthanen reciproce hinc inde [wechselseitig von beiden Seiten] zu stellen. Desgleichen zu beschluss und aufrichtung derselben von yedwedern potentaten und fürsten ainen oder zween vertrautiste rätte an ain gewiss ort und auf ain bestimbte zeit (so alles ihrer ksl. Mt. zu benennen haimbgestellt werden solle) aliud praetendendo [indem man etwas Anderes vorschützt] abzufertigen.

3. Die b[äbstliche] Hlt. durch den herrn Kard. von Trient umb ein stattliche hülf, auch starkes darlehen mit ehistem zu begrissen und derowegen ain vertraute person, so aller sachen gestaltsam zu berichten habe, zu ime, herrn cardinalen, mit nottwendigem credenzschreiben auch under ainem andern schein secretissime [höchstgeheim] abzufertigen.

4. In simili [in ähnlicher Weise] den Kg. von Hispanien zu ersuechen.

5. Die salzsteigerung hievor gerottnermassen, zumal zu anrichtung nachvolgunder mitl, nit zu underlassen.

6. In die 100 cath[olische] hartschier, also auch in die 50 trabanten zu bestellen.

7. Die besatzung im haubtschloss Grätz mit mehrerm zu sterken.

8. Dem hofprofosen gleichfalls mehrere leut zu verordnen, damit man also sowol der trabanten, hartschier und ine profosen im fall der nott wider ainen und den andern ungehorsamen gebrauchen müge.

9. Sich mit munition und kriegrüstung, als ob man’s allein wider den erbfeind gebrauchen wolle, zeitlich zu bewerben.

10. Mit den auslendischen fürsten, so in ihrer fstl. Dt. landen begüetet, dahin zu handlen, dass sie ire ambter, so sy im land zu ersetzen haben, mit lauter catholischen personen bestellen und die sectischen alsbald abschaffen wollen.

Volgen die praeparatoria [Vorkehrungen], so in alweg zu anricht- und continuierung dises werks vonnöten.

1. Dass ihre fstl. Dt. sich umb cath[olische] rätte, bevorab in dem gehaimen ratt, bewerbe und die, so ex professo [offenkundig] sectisch oder sonsten nit lötig, mit bester und ehister gelegenhait hinwegthue.

2. Dass Tyrol und Bayern hiezu, sovil müglich, verholfen sein wöllen.

3. Etlich junge leut, so gestudiert und mit der zeit ad gubernacula reipublicae [für staatliche Regierungsämter] tauglich sein möchten, zeitlich zu bestellen und inen järlich, bis sy ain merers in praxi, auch den landsbrauchen erfaren, ain zuepuess oder hülf zu raichen.

4. Auf die erzüglung etlicher catholischer landleut in alweg bedacht zu sein, welches dann also beschehen möchte, da ihre fstl. Dt. die catholischen vor andern zu dero ambtern befürderten, dieselben auch sonsten mehrers als die andern mit gnaden bedächten.

5. Die ordinarios [Bischöfe] vermitelst der b[äpstlichen] Hlt. aufzumuntern und dass sy ire district ordenlich visitiern und reformiern, auch allenthalben woll qualificierte erzbriester voriger andeuttung nach bestellen und neben dem allen die seminaria vermüg des trienterischen concilii mit ehistem aufrichten.

6. Das der ksl. Mt. vorhabendes werk in Wien, wo es mit ehistem seinen glücklichen fortgang (wie man zu Gott hofft) erraicht, hochermelter ihrer fstl. Dt. Ehg. Ferdinanden und fstl. Dt. in Bayern sonderbares beschechnes mündliches erbieten, dass sy nemblich auf den fall der nott ihre fstl. Dt. Ehg. Carlen nit lassen, sondern ires thails iro ganz brüederlich und vetterlich zuesetzen wöllen. Dises ihrer fstl. Dt. vorhabendes werch nit wenig facilitieren solle.

Cautela in omnem eventum [Vorsichtsmaßnahme für alle Fälle].

Dass ihre fstl. Dt. sich mit ehistem bei der b[apstlichen] Hlt. umb absolution bewerben wölle, damit sy also in irem gewissen ruebiger sein müge, auch alles anders hernach desto glücklichern fortgang habe. [ . . . ]

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