GHDI logo

Der Dawes-Bericht (1924)

Seite 3 von 3    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Vor allem empfehlen wir unseren Vorschlag aus folgenden Gründen: er paßt sich von selbst den Tatsachen an, und die Last, die der deutsche Steuerzahler tragen sollte, müßte gerechterweise so offenbar der vom alliierten Steuerzahler getragenen angepaßt werden, daß nach unserer Ansicht nur äußerst zwingende und erweisliche Notwendigkeit einen Grund für Erleichterung der deutschen Steuerlast abgeben könnte.

[ . . . ]

Von diesen Grundsätzen ausgehend, empfehlen wir, daß Deutschland seine Zahlungen aus folgenden Quellen leistet: (a) Aus seinem ordentlichen Staatshaushalt; (b) Aus dem Dienst der Eisenbahnobligationen und der Transportsteuer; (c) Aus dem Dienst der Industrie-Obligationen.

[ . . . ]

Das Komitee ist überzeugt, daß es billig ist, von der deutschen Industrie als Beitrag zu den Reparationszahlungen eine Summe von mindestens 5 Milliarden Goldmark zu fordern. Diese Summe wird durch Schuldverschreibungen dargestellt, die hypothekarisch an erster Stelle stehen und einen jährlichen Dienst von 5 Prozent Zinsen und 1 Prozent Tilgungsgebühr zu tragen haben. Der Betrag dieser Schuldverschreibungen ist niedriger als die Gesamtschuldsumme der Industrieunternehmungen in Deutschland vor dem Kriege. Diese Schulden sind zum größten Teil durch die Entwertung des Papiergeldes abgetragen worden. Ueberdies haben die Industrieunternehmungen aus dem Verfall der Währung auf mannigfache andere Weise Nutzen gezogen, z.B. durch das späte Hinausschieben der Steuerzahlungen, durch ihnen gewährte Zuschüsse und Vorschüsse von Seiten der deutschen Regierung, durch die Vernichtung des Realwerts der Bankschulden und durch die Entwertung des Notgeldes. Andererseits ist es unstreitig wahr, daß durch die Geldentwertung in vielen Fällen auch Verluste entstanden sind, z.B. durch den Verkauf von Waren zu festgesetzten Preisen.

[ . . . ]

In Erkenntnis der Tatsache, daß Deutschland von flüssigen Kapitalvorräten entblößt ist und notwendig einen Aufschub zur Erholung erhalten müßte, empfehlen wir, die Zinsen der oben erwähnten 5 Milliarden Schuldverschreibungen während des ersten Jahres völlig zu streichen, sie im zweiten Jahre auf 2 ½ Prozent, im dritten Jahre auf 5 und in den hierauf folgenden Jahren auf 5 Prozent nebst 1 Prozent Tilgungsquote festzusetzen. [ . . . ]




Quelle: Die Sachverständigen-Gutachten. Der Dawes- und McKenna-Bericht mit Anlagen. Nach dem Originaltext redigierter Wortlaut. Frankfurt a.M.: Frankfurter Societäts-Druckerei G.m.b.H. 1924, S. 19-41.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite