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Verteidigung des Frauenklosters – Straßburger Dominikanerinnen (1526)

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Vnder dÿser zeit mach der docter Butzer beÿ dem gantzen ersammen magisterat ein grossen handel wider die priorin vnd convent zu Sanct Margaretha. Also dätte der statt Rath auß er wöhlen 8 verständige, wohlgelerte herren, denen wurde anbefollen die obsorg der clöster, darin zu handeln nach ihrem gut gedunckhen vnd den geistlichen frauwen iren schrifftlichen befelch lessen vnd deß ammesiters willen anzeigen. Zu vnß am ersten seint diße 8 herren kammenn nach selbigen tag, vnd brachen werckhleit mit innen, daß schloß der reformacion wider deß convents willen auff zu schliessen vnd in der kirchen die alldär (29) abzubrächen. Alß die 8 herren inn seint gangen, beruffen sÿ frauw Vrsula Bockhin mit allen closterfrauwen, da ihr 46 wahren beÿsammen.

Da dätte der vornembste den befelch vom magisterat ableßen:

Erstlichen, daß sy niema[n]t für ihr oberigkeit sollen erkönnen, sonder die statt wohle sy in ihr s[ch]utz auffnemb, dan sÿ sunsten gefohr hätten in ihrem closter wegen deß baurengriegs. Aber daß waß nur der herren auß red.

Zum andern, sÿ sollen hinfüro kein priorin haben, sÿ sollen alle gleiche frauwen sein, nach ihrem belieben ihr standt zu endern vnd auß zu gehn. Eine wie die ander sollen freÿ seinn von allen ihren gelibten (30) vnd satzungen, so sÿ versprochen haben. Daß sÿhe alles auff gehäbt von den herren, da mit sÿ möchten haben ein leichter leben ohn alle beschwerdte.

Zum dritten solten sÿ kein frembdten ordenspater oder andere [9r] priester in ihr closter lassen, kein mäß mer zu leßen, kein klockhen zu leiten, Alles cor gesang soll abgestelt sein, die siben tag zeiten (31) sollen sÿ nimmer singen nach betten. Diß s[e]ÿ der herren ihr befällen, dar wider sollen sÿ nicht thun beÿ grosser straff.

Auff dißes seint 5 herren wider außgangen. 3 wahren bleiben: Herr Bernard Wursser (32) stättmeister, Herr Casper Hoffmeister (33) vom grossen Rath vnd Her Baldung (34), ein docter.

Diße sagen inen ein visitierung ann, vnd daß sÿ vom ersammen rath geschick alß visitatornen der clöster. Da wider wahre daß gantze convent. Aber wider ihren willen miesten sÿ die annemben, datten von den jün[g]sten biß auff eltesten ein jede insonderheit abhören. Der herren red waß, der priorin sollen sÿ nicht mer gehorsamen sonder wan sÿ mit haltung ihres ordtens, inen wolte molestirlich sein; vnd daß der ehstand ein Baradiß leben seÿ; vnd daß innen von der statt alle freÿheit geben, sÿ nach ihrem willen auß zu gehn vnd in allem freÿ zu sein. Aber sÿ sagten alle einhälig, daß sÿ mit ihren mutter priorin, ja all schwestern sammenlichen, zu friden wehren, verlangen nicht anders von den genadigen herren, daß sÿ in ihrem closter möchten bleiben vnd darin be[i]sammen wie alle zeit in liebe vnd guten frÿden zu leben vnd sterben.

Die herr[en] wundern sich, daß sÿ so einhelig wahren vnd wahren doch mit vngedult auß gangen vnd gesagt, dem predicant, so inen der ammeister geben, sollen sÿ wohl pflegen vndt in für ihren oberhirtten erkännen, vnd sunst keinn inlassen beÿ der stadt hochsten straff vnd vngnadt.

[9v] Die priorin tröstet ihre schwestern sÿ sprach, mir sollen Gott danckhen, daß sÿ für dißmahl ihr willen nicht haben konnen volbringen, daß mir aber nicht vill vrsachen haben zu weinnen, können ihr mich vnd ich eich nich[t] verdänckhen. Dan wir sehen es vor augen vnd hörren solches mit ohren, waß schadens komen wirdt vnßerm lieben closter, dann Gott zu erbarmmen ist. Daß also vnbillich, der gewalt dem rechten hürtten solle genumben werdten vnd dem mittling die schäfflin geben. Der sÿ wirdt lassen den wölffen zu theill werdten. Da sprachen alle, liebe mutter priorin, ist da nimant der vnß darin kann rathen oder helffen? Vnßer oberigkeit haben ja geschriben, daß sÿ vnß nicht halffen mögen, weillen sÿ nit wider denn grossen gewalt der statt magisterat thuon können. Die priorin sprach, darumb, liebe kinder, sollen mir gott bitten, daß er vnß wohle stärckhen vnd durch sein gnad daß closter vor allem übel behÿrten (35).

Über wenig täg kammenn wider zweÿ closterherren, fragen, ob sÿ nach in ihrem bößen vorhaben hartnackhigklichen verharen, daß keine auß dem closter weichen wohle. So sÿ doch gantz freÿ gesprochen, daß sy ohne alle hünderung vnd schaden ihreß gewissen mögen zu der ehe griffen, dißer heillige standt seÿe der rechte weg zum himmel. Dabeÿ ernstlichen gesagt, wan sÿ nicht baldt werdten auß gehn in gutem, so wohlen alle nonen mit gewalt außtriben, dan sÿ wöllen durch auß der maußlöcher nicht mer liden sonder die lassen niderreißen.



(29) Altar.
(30) Gelübden.
(31) Gebetstunden.
(32) Bernhard Wurmser von Vendenheim (d. 1540), Patrizier; Stettmeister 1520-40.
(33) Caspar Hoffmeister (1466-1532) aus Weil der Stadt in Schwaben; Ratsherr 1510-32; Stifter des Syphilitikerspitals.
(34) Dr. Caspar Baldung (ca. 1480-1540); Stadtadvokat 1521-32; Bruder des Malers Hans Baldung Grien.
(35) behüten.

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