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Die Reaktion des Reichstages auf den Bauernkrieg (August 1526)

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§ 10. Damit auch der Hülf halben zwischen dem Helfer und demjenigen, so geholfen werden, in solchem kein Irrung oder Mißverstand entstehe, so soll die Hülf der Churfürsten, Fürsten, Prälaten, Grafen oder Ständ, so zu Rettung und Hilf von dem andern gefordert werden, der Oberkeit, in deß Fürstentum, Herrschaft oder Gebiet die Aufruhr entstanden wäre, zu Roß und Fuß aufs stärkest und so vonnöten auf ihren selbst Kosten und Schaden einen Monat lang wider die ungehorsamen Untertanen beschehen; doch daß in solchen Monat der An- und Abzug gerechnet. Würde sich aber solche Hülf über ein Monat erstrecken und verziehen, soll alsdann derjenige, dem die Hülf beschehen wäre, sich mit dem Helfer um die Hülf, so er über den Monat tun und erzeigen wird, vereinigen und vergleichen. Darzu sich der Helfer, gegen dem er geholfen, also leidlich, freundlich und nachbarlich solcher Hülf halben halten und erzeigen soll, wie er dann von andern in gleichem Fall gern gehabt und getan haben wolte.

§ 11. Und nachdem auf diesem gegenwärtigen Reichstag bedacht und erwogen, wie an vielen Örtern die Geistliche und Weltliche ihres Leibs und Lebens in Gefahr stehen, ihnen auch ire Zins, Rent, Gült und Zehenden vorgehalten, und die einzubringen und zu verleihen verhindert werden, und aber niemands des Seinen wider Recht spoliert und entsetzt werden, so soll ein jede Oberkeit, geistlich und weltlich, ihre Untertanen, geistlich und weltlich, bei dem Ihren, Inhalt und Vermög des Landfriedens oder des H. Reichs aufgerichten Ordnung bis zu künftigem Concilio treulich für Gewalt und Unrecht vertädigen, schützen und schirmen, damit bis zu künftigem Concilio zwischen Geistlichen und Weltlichen auch Fried, Einigkeit und Gleichheit gehalten und sich weder Geistliche oder Weltliche einiger ungebührlicher Vergewaltigung oder Entsetzung zu beklagen Ursach haben. Sie sollen sich auch sonst freundlich und geschicklich gegen einander halten, wie jedem Stand wohl ziemt, zusteht und gebührt.



Quelle: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, gesammelt und herausgegeben von Günther Franz. Darmstadt: WBG, 1963, S. 593-601.

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