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Ikonoklasmus – Andreas Bodenstein von Karlstadt argumentiert gegen den Bildgebrauch (1522)

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Vnd got beklagt sich senlich vñ schmertzlich / das wir bilder besuchen / in kleyner oder grosser tzuversicht. Vnd spricht / das sie seyn gotßhauß vnreyn machē vñ befleckē. Hieremi. xxxii. Alßo / habē wir der ersten beydē artickell glawbwirdige vrkund / vnd vnbetrügliche beweyßung |/ nemlich getzeugknis des Heyligē geistes.

Der dritt artickell fleusset aus eyngefurten schrifften / vñ steht in yren grunden vnd felßen. Ich wil aber des dritten artickelß sonderlich getzeugknis aus der schriefftt auch furen.

Alßo solt yr yen thuen spricht gott. Deu. vii. Ire altaren solt yr vmbkeren / vñ vmbsturtzen. Ire bilder solt yr tzebrechē. Ire linden solt ir abhauwē / vñ ire geschnitzte bilder solt yr verbronnen.

Wir haben keyne gotliche altaren / sonder heidnische oder mēschliche / alß Exo. am xx. tzu vermerckē ist. Drumb sollen Christen sie abthun / nach inhalt der schrifftē. Vngeacht das eusserliche ding seind. Dan wan du got eusserlich wilt eherē / oder yn Ceremonien ansuchen / solstu seine ceremoniē vnd seinem gesetz nach volgē.

Bilder sollē die Obirste auch abthun vnd tzu der peen richten oder vrteiln / datzu sie die schrifft vrteilett.

Ich hette auch gehofft / der lebentig got solt seine eingegebē werck / das ist guten willē tzu abtuhung der bilder voltzogen / vnd yns eusserlich werck gefurt habē. Aber eß ist noch kein execution geschehē / vileicht derhalbē / das got seinen tzorn vber vns last treuffen / yn meynung seinē gantzen tzorn außtzuschüden / wu wir alßo blind bleiben / vnd forchten vnß vor dem / das vns nicht kan thun.

Das weiß ich das die Obirsten derhalbē gestrafft werdē. Dan die schrifft leugt ye nit.

Hetten aber vnßere Obirste yren gotlichem rath vnd beschluß volendet vñ die pubische vñ verfurische klotzer auß dē kirchen / tzugeburlicher straffe geiaget. Musten wir sie loben / wie der .h. geist Etzechiam lobet. Welche bilder tzerriben / linden abgehauen / vñ das bild das got gegeben / tzerbroche hat alß am iiii. Reg. xviii. Welte got / das vnßer hern werē / wie die weltliche frumē Konig vñ hern gewest sein / in der Judenschafft die der .h. geist lobet. Sie haben ye in heiliger schrifft macht. yn kirchē tzehandeln / vnd abtzethun / das gleubige ergeret vñ verhinderet. Sie mogē auch die pfaffen in gotlichē rechte / dringen vñ treiben / betrugliche vnd schedliche ding anß tzefhuren. Das sihet yderman. iiii. reg. xxiii. geschriben / nemlich alßo. Der Konig Josias hat dē Obirste pontifex / vnd dē andern pfaffen geboten / auff das sie alle vaß / lindē / vñ der gleichē Baal auß wurffen / vñ er verbrandt sie außwendig der statt Hierusalē. Darauß sal yderman mercken / wie die pfaffen / den konigen vntherdenig sollen sein / auß gotlichem rechten. Derwegen solten vnßere Magistraten nit erwartē / biß die pfaffen Baal / ire geveß Klotzer / vnd verhindernis anfahen außtzufüren. Dan sie werden niemer mher anfahen. Die obirste weltliche hand soll gebieten vnd schaffen. Leyden sie aber bilder / mussen sie horen / das sie Judam irrenden vñ sunden machē / wie in gleichē valh Manasses gehort hatt. iiii. reg. xxi. Vnd ßo sie wurden sagen. vnßere vorfarn haben sie eingesetzt / wir wollē yrē weeg nach volgen. So spricht die schrifft. Ammon hat vbel gethan / wie sein vater Manasses / vnd ist in dem weeg gangē / darinne sein vater ging. reg. eodē. Wie die muter waß / alßo ist die tochter. Eure muter ist ein Cethea. vnd euwer vater eyn Amorreus. Etzech. xvi Gott kan nit dulden / das wir vns behelffen / mit furwendung. Wie vnßere eltern gangen seind / alßo wellen wir auch gehn.

Etliche bildekusser sprechen. Das alhte gesetz verbeut bilder / vnd das neuwe nit. Aber wir volgen dem neuwen / nit dem alten gesetz.

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