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Die Kultusministerkonferenz führt Bachelor- und Masterstudiengänge ein (12. Juni 2003)

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6. Regelstudienzeit und Arbeitsaufwand

Die Regelstudienzeiten betragen mindestens 3 höchstens 4 Jahre für die Bachelorstudiengänge und mindestens 1 und höchstens 2 Jahre für die Masterstudiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit höchstens 5 Jahre. [ . . . ]

8. Berechtigungen

Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. [ . . . ]

9. Qualitätssicherung und Akkreditierung

Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren. Die Einhaltung der von der Kultusministerkonferenz gemäss § 9 Abs. 2 HRG beschlossenen ländergemeinsamen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Akkreditierung zu überprüfen.

10. Europäischer Hochschulraum

Die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist wesentlicher Baustein des Europäischen Hochschulraums, der – entsprechend den Zielsetzungen der Bologna-Vereinbarung – bis zum Jahre 2010 geschaffen werden soll. Jedoch können wichtige Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Diplomabschlüsse auch über das Jahr 2010 hinaus sprechen.



Quelle: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD, „Zehn Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, 12. Juni 2003, www.kmk.org/doc/beschl/BMThesen.pdf.

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