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Ein Bildungswissenschaftler zum Reformprozess an ostdeutschen Universitäten (1999)

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Indem wir das Material soweit aufbereitet haben, lassen sich nun auch die Formationsregeln der Erneuerungsdebatte formulieren (vgl. auch Abb. 4):

(I) Die Bezugnahme auf die Demokratie war ritualisiert. Wer sich diesem Ritual entzog, hatte die Exkommunikation aus den Diskussionszusammenhängen zu gewärtigen. Das Wort Demokratie erfüllte die Funktion einer rhetorischen Klammer in der Erneuerungsdebatte. Solcherart wurde die Anschlußfähigkeit an die fundamentale Legitimation des ostdeutschen Hochschulumbaus zu wahren gesucht. Diese Legitimation bestand in der verfassungsrechtlichen Bindung, welcher der Rahmenvorgang des Hochschulumbaus – die deutsch-deutsche Neuvereinigung – ausgeliefert war. Demokratie also war der durchgehende Ordnungsfaktor der Erneuerungsdebatte: Er ermöglichte das Miteinandersprechen und -handeln der im übrigen höchst gegensätzlichen Akteure.

(II.1) Blieb die ‚Demokratie’ bis zum Schluß als rhetorische Konstante gültig, so hatte die Basisdemokratie nur in der ersten, der romantischen Phase des Umbaus organisierende Wirkungen im kommunikativen Feld entfalten können.

(II.2) In der zweiten Phase – der Phase der strukturierten Umgestaltung – wurden die Debatten dann wesentlich mittels einer Komplexitätsreduktion durch Dichotomisierung formiert. Die Debatten waren fortan binär codiert: „systemnah/systemfern”, „belastet/unbelastet”, „unzumutbar/zumutbar”. Die Agenten dieser Komplexitätsreduktion argumentierten jakobinisch.

(III) Sicherte der auch in der zweiten Phase fortwirkende Ordnungsfaktor ‚Demokratie’ zwar noch die Kommunikationsfähigkeit, so etablierte sich zugleich und in betonter Abgrenzung zur Dichotimisierung ein oppositioneller Strang der Debatte. In diesem wurde streng rechtspositivistisch argumentiert gegen den jakobinisch auftretenden dominierenden Strang. Beiden Strängen lagen jeweils spezifische Interessen zugrunde:

(IV.1) Bei den jakobinisch Argumentierenden gab es zunächst das Interesse der Benachteiligten des DDR-Systems, einen Strafanspruch gegen die seinerzeitigen Systemträger durchzusetzen. Voraussetzung dafür war eine Delegitimierung des ancien régime. In diesem Anliegen trafen sich die Benachteiligten mit den aktuell amtierenden politischen Funktionsträgern. Deren Delegitimierungsbemühungen zielten auf politische Machtsteigerung durch systemkompatible Hochschulen, die kein „Bollwerk gegen die demokratische Erneuerung im Osten Deutschlands” (H.J. Meyer 1997, 512) werden sollten.

(IV.2) Dagegen repräsentierte der rechtspositivistische Diskussionsstrang zwei nur bedingt zu vermittelnde Interessen, deren Träger deutlich voneinander absetzbar sind: Zum einen gab es hier die alte akademische Positionselite. Sie sah in einer rechtspositivistischen Argumentation das einzig verbliebene Rückzugsfeld, von dem aus noch sinnvoll auf den Angriff aus dem politischen Raum reagiert werden könne. Zum anderen traten auch solche Akteure, die von diesem Angriff individuell nicht betroffen waren, betont rechtspositivistisch auf. Diese fühlten sich aber mit anderer Begründung herausgefordert als die alte DDR-Elite: Sie sahen in der Auflösung überkommener rechtlicher Standards Gewaltenteilungsbalancen außer Kraft gesetzt und infolgedessen institutionelle Voraussetzungen des bestehenden politischen System gefährdet.

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Quelle: Peer Pasternack, „Demokratische Erneuerung“. Eine universitätsgeschichtliche Untersuchung des ostdeutschen Hochschulumbaus 1989-1995. Deutscher Studien Verlag: Weinheim, 1999, S. 366-78.

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