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Vorschläge zur Zügelung des Asylrechtsmissbrauchs (10. April 1989)

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Die Entscheidung der Ausländerbehörde über den unbeachtlichen Asylantrag sollte Vorfrage im Zusammenhang mit der Verfügung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sein. Dabei wäre zu beachten, daß auch ein beachtlicher Asylantrag sich im Verfahren des Bundesamts nach dessen fundierten Kenntnissen über das Heimatland und angesichts der besonderen Erfahrung bei der Bewertung von Asylvorbringen als offensichtlich unbegründet erweisen kann. Bei der anzustrebenden Kompetenzerweiterung für die Ausländerbehörden soll es also nur um die Vorschaltung eines „Offensichtlichkeitsfilters“ gehen.

Die Ausländerbehörde entscheidet abschließend, wenn ohne weitere Ermittlungen der voraussichtliche Mißerfolg eines Asylantrags zweifelsfrei feststeht. Gegen die aufenthaltsbeendende Maßnahme der Ausländerbehörde gibt es in jedem Fall den normalen gerichtlichen Rechtsschutz. Hält das Gericht den Asylantrag (auch im Eilverfahren) für beachtlich, ist dieser unverzüglich dem Bundesamt zuzuleiten. Auch die aus der Menschenwürde unmittelbar herleitbaren Hindernisse für eine Abschiebung finden Berücksichtigung. Ein solches gerichtliches Eilverfahren wäre in maximal zwei Monaten, vom Erlaß der aufenthaltsbeendenden Maßnahme an gerechnet, zu beenden. Dies kann das schwerfälligere Verfahren über das Bundesamt, auch wenn dort der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, nicht leisten. Gerade eine solche Verfahrensbeschleunigung würde der Abschreckung vor Asylmißbrauch dienen. Daß dieser Weg vom Bundesverfassungsgericht gewiesen wurde, müßte die politische Diskussion erleichtern.

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Falls jetzt nicht die anrollende Lawine der mißbräuchlichen Bewerber um Asyl wirksam gebremst wird, steht Schlimmes bevor. So sieht der Augsburger Bischof Stimpfle eine Völkerwanderung auf die Europäische Gemeinschaft zukommen, „wie sie die Welt noch nicht erlebt hat“. Bei einem Gottesdienst sagte er, in den nächsten 30 Jahren seien etwa 120 Millionen Araber, Afrikaner und Asiaten in den Wirtschafts- und Kulturraum der Europäischen Gemeinschaft einzugliedern. Schon heute bewege sich eine „Woge von verzweifelten Arbeitssuchenden“ aus der Dritten Welt auf die wohlhabenden Länder zu.



Quelle: Helmut Riepl, „Arbeitssuchende sind nicht asylberechtigt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. April 1989. © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.

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