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Einführung des Abiturs in Preußen: Edikt unterzeichnet von König Friedrich Wilhelm III., Staatskanzler Hardenberg und Friedrich von Schuckmann (12. Oktober 1812)

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§ 19. Kein von einer inländischen Schule zu einer inländischen Universität Uebergehender kann die Immatriculation bei dieser erlangen, wenn er nicht mit einem auf die oben bestimmte Art erworbenen und abgefaßten – von einem bloßen testimonio morum et diligentiae wohl zu unterscheidenden – Zeugnisse der Schulprüfungs-Commission versehen ist.

§ 20. Für diejenigen aber, welche aus Privat-Unterricht oder nicht unmittelbar von gelehrten Schulen zur Universität gehen, und sich nicht etwa den Prüfungen bei Gymnasien anschließen wollen, und in der Absicht, bei der in den drei jetzigen Universitäts-Städten der Preußischen Monarchie zusammen befindlichen bedeutenden Anzahl von Gymnasien Umgehungen obiger Vorschriften zu verhindern, wird in jeder Universitäts-Stadt eine aus Professoren der Universität und einigen oder allen Directoren oder Rectoren der daselbst vorhandenen Gymnasien bestehende Prüfungs-Commission errichtet. [ . . . ]

Nach dieser Instruction haben sich sämmtliche Universitäten, Gymnasien und gelehrte Schulen des Preußischen Staats genau zu richten, und zwar dergestalt, daß schon bei den auf Ostern k[ommenden] J[ahres] Statt habenden Entlassungen der Schüler und den Immatriculationen auf den Universitäten nach ihr verfahren wird. Den Geistlichen- und Schul-Deputationen der Provinzial-Regierungen wird aufgetragen, ihre Vollstreckung, so weit sie dazu mitzuwirken haben, mit Nachdruck zu besorgen, mit Ernst auf ihre Ausführung zu halten, auch sich selbst nach ihr zu achten.



Quelle: Friedrich Schultze, Die Abiturienten-Prüfung vornehmlich im Preußischen Staate. A: Urkunden Sammlung. Liegnitz [u. Halle: Commission bei Eduard Anton], 1831, S. 6-26.

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg., Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 373-82.

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