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Kaiser Joseph II., Schreiben an den österreichischen Kanzler und böhmischen Obersten Heinrich Cajetan Graf von Blümegen zur Universitätsreform im österreichischen Reich (29. November 1781)

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5° Man wird das beste aus den unterschiedlichen fremden universitäten eingeleitetes hernehmen und anwenden und auch ein- und andere geschickte professores hieher zu ziehen beflissen seyn.

6° Von den aufhörenden universitäten wird man die geschickteste professores auswählen und zu der in Galitzien zu errichtenden übersetzen. Einsweilen

7°, bis man nicht recht vergewisst ist, was besseres zu finden, wird man sich an die bestehende theologische, philosophisch- und juridische vorlesbücher in allen halten.

8° Die verbindung der normalschullehre mit den humanioribus ist das hauptwerk, was wohl beobachtet werden muss, und wird hauptsächlich zu sehen seyn, ob nicht besonders die grammatic von der landessprache könnte gelehret werden, damit die leute desto stärker in derselben würden, wo sie doch am meisten dem staate zu dienen haben.

9° wird ein aufsatz zu machen seyn, wie überhaupt in den böhmischen und österreichischen erblanden die studien und schulen einzutheilen seyen, damit nicht die anzahl der lateinischen schulen zu übermässig und die beköstigung genau bestimmet werden könne, da die anzahl der das lesen und schreiben lernenden so gross als möglich, jene der auf höhere studien sich verwendenden minder und endlich jene, die alle studien der universität frequentiren, nur die ausgesuchteste talente seyn müssen.



Quelle: Die Österreichische Zentralverwaltung. Abt. 2: Von der Vereinigung der Österreichischen und Böhmischen Hofkanzlei bis zur Einrichtung der Ministerialverfassung (1749-1848). Bd. 4: Die Zeit Josephs II. und Leopolds II. (1780-1792). Aktenstücke. Bearbeitet von Friedrich Walter. Wien: Holzhausen, 1950, S. 118-19.

Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg., Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997, S. 431-34.

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