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Anweisungen des westfälischen Adligen Clemens August Droste zu Vischering in Bezug auf die Aufgaben des Hauslehrers seiner Kinder (1776)

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3. Muß der Hofmeister die Kinder unschuldig und lustig im Spazierengehen und sonsten unterhalten; auf ihre Frag höflich und verständig antworten und sich mit ihnen im Reden einlassen, und dadurch, im Fall sie ausschweifen zurück in sich führen, oder sonsten bestrafen. Ich beziehe mich übrigens auf die Anweisung, so ich voriges Jahr dem Herrn Hofmeister im Sommer schriftlich zukommen lassen habe, dieselbe ist fleißig nachzulesen. [ . . . ] Der Hofmeister muß den Kindern z. B. eine reine gute Aussprache, besonders in den öffentlichen Gebetern, annehmen, und solche auch erbaulich und nicht raptim daher sagen, weder auch die Wörter des Segens aussprechen ohne das Kreuz zugleich zu machen, wie voriges Jahr beim Abendgebet sehr oft zum übelen Beispiel geschehen.

[ . . . ]

In dieser Hoffnung [auf Besserung] finde mich bestärket, da ich seit 4 Wochen bei dem Herrn Hofmeister mehr Fleiß in Absicht auf den Kindern verspürt zu haben vermeine. Besonders empfehle, die Kinder zur neuen Aussprache, Gradhalten und zur Ordnung in Verwahrung ihrer Sachen anzuhalten, gleichwie ich kenntlich die übele Gewohnheiten, wan sie bei den Kindern verwurzeln und permanent werden, ganz gewiß den Hofmeister zur Last legen, und ihn dafür ansehen werde. Wobei ich schließlich ohnverhalte, daß ich mit großem Mißvergnügen d. A. dieses nochmals von der geringen Besorgnis des Herrn Hofmeisters in Betreff deren ihm anvertrauten Kindern ein Beweis erfahren müssen, da er, anstatt nach dem Abendessen zu den Kindern, worunter der Caspar den Husten hatte, zu gehen, seiner ersten Pflicht die Gesellschaft des H. Zuckmann und der Haushälterin vorgezogen hat; es ist übrigens ein großer Unterschied zwischen großen Leuten, wan diesen etwas fehlet und zwischen Kindern, wobei die geringste Kleinigkeit genau zu beachten [ . . . ] und sind überhaupt die Gesellschaften der Kammerjungfern, Haushälterinnen und Bedienten keine Gesellschaft für einen Hofmeister.

Vorhelm, den 4. Mai 1776
C.A. m. F. h. Droste von Vischering.




Quelle: Bistumsarchiv Münster, Depositum Archiv Droste-Vischering-Darfeld. Nachlaß Clemens August Droste zu Vischering, Nr. 1d.

Abgedruckt in Jürgen Schlumbohm, Kinderstuben, Wie Kinder zu Bauern, Bürgern, Aristokraten wurden 1700-1850. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1983, S. 186-88.

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