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Anweisungen des westfälischen Adligen Christian Franz Dietrich von Fürstenberg in Bezug auf die Erziehung seiner Töchter (1743)

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Wegen der Marie-Elisabeth und anderer Kinder-Mägden

Mit der Mademoiselle zu reden wegen der Maria Elisabeth, wie selbige nicht, vor ein, zwei Kinder, sondern vor alle Kinder sei, wie selbige nunmehr nicht eine Kammermagd, sondern die erste Kindermagd sei. Quaeritur, was sie vor ein Lohn habe? Welches ihr billig sollte reduziert werden, sonst hat sie davor zu danken, und desto fleißiger aufzuwarten, hierüber findet sich in einliegenden quart foliis volantibus etwas notieret, wie auch wegen Austeilung der Kleider meiner Töchter. Cesquels feulles volants ich hiervon dann könnte weglegen, und in ein pro memoria pro me könnte einlegen, mit der Zeit verordnen, die Kinder selbsten, über ihre Kleider; mit der Zeit disponiret man, bei Söhnen, und Töchtern auf eine andere Weise, über die, etwas mehr, kostbare Kleider, als dasselbige, gleich dem Gesinde zum Raub sollte wollen gelassen werden.

Wegen der Zahl der Mägde

Bei Abgang der Wilhelmina sind zwei Mägde, als wie, die Maria Elisabeth und die französische Elisabeth genug vor vier Töchter.

Bei Abgang der Bernhardina wird ein anderes Stubenmensch allda sein müssen, wovor meine Frau wird sorgen. Die beiden Ammen müssen auch mit der Zeit ein krumpen, und je weniger das die Weibsleute beieinander sind, je ruhiger ist es. Wan die Töchter dann endlich 21 Jahre pp alt sind, so kann man einer jeden ihre eigene Magd zulegen.

Ita finio am 29.ten Januar 1743



Quelle: Archiv der Grafen von Fürstenberg-Stammheim, Opladen, Nr. 23/10m

Abgedruckt in Jürgen Schlumbohm, Kinderstuben, Wie Kinder zu Bauern, Bürgern, Aristokraten wurden 1700-1850. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1983, S. 181-86.

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