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Die Einschätzung der Reichsarmee nach ihrer Niederlage unter österreichischem Kommando bei der Schlacht von Roßbach (24. November 1757)

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Hieraus also erhellet, daß, ohne mehrere Kayserl[ich]e Cavallerie ohnmöglich ein mindester Schritt zu machen seye.

Allergnädigster Herr, Ew. Kay[serliche] May[estät] geruhen es Mir zu keiner Ungnade anzurechnen, wann Ich aus bekantem treu-devôtem Herzen Allerhöchst Deroselben den einzigen Modum vorschlage, mittelst welchem Dieselbde, nach Meinem schwachem Begrif und nunmehro von der Sachen habenden Kanntnus, von dieser Armée einen Nutzen ziehen könnten.

Zwey Haupt-Observationes bitte Ich unterthän[igst] pro basi zu nehmen:

Eine, daß oberwehntermaßen diese Trouppen allein denen Preußen nicht entgegen zu setzen.

Die zweyte aber, daß so wohl die Generalen, als auch die Regimenter nicht von gleicher Güte seyn.

Hieraus also resultiret der Schluß: Quoad primum, daß, um diese Trouppen zu einer vigoureusen Operation zu gebrauchen, dieselbe mit genugsamen Kayserl[ich-]Königl[ich]en Völckern vermischt und

Quoad secundum, die weniger gute Generalen und weniger gute Regimenter separirt und auf Seiten gehalten werden müßen.

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Solchemnach dann, Allergnädigster Kayßer und Herr, bleibe ich dabey, daß Ihro Kay[serliche] May[estät] anderster nicht einen ersprießlichen Dienst von dieser Reichs-Armee haben können und werden, als wann Allerhöchst-Dieselbde die Entschliesung faßen, ein Corpo von 40 000 Mann, lauter Dero Eigenen (mit nichten aber von denen Bayer[ischen] und Würtemberg[isch]en, und dergl[eich]en Auxiliar-Völckern, dann diese thun gut, wann sie bey Dero Trouppen seyn und den zehnden Theil von der Armée ausmachen, hier aber würden sie die nemliche, wie die Reichs-Trouppen, seyn, sondern von puren wahren) Kayserl[ich-]Königlichen Regimentern, so da mit Hußaren, Croaten, Artillerie, Munition, Fuhrwesen, Proviantirung und allen Requisiten, versehen seyn, zusammensetzen, zu diesem aber eine Anzahl von ohngefähr 10 000 Mann Reichs-Trouppen, mit ausgesuchten Generalen, stoßen, mithin eine Armée von 50 000 Mann formiren, die übrige aber zu Bedeckung der Craiße, oder allenfalls in ein- und andere Garnisonen emploïren zu laßen. Auf solche Art könnten Ihro Kay[serliche] May[estät] sothanem Corpo alletzeit den Nahmen der Executions-Armée geben, und gleichwohl jenen Nutzen davon haben, den Sie von einer aus puren Reichs-Trouppen allein componirten Executions-Armée niemahlen erhalten werden.

Wahr ist es, Allergnädigster Kayßer und Herr, daß überhaupt die ganze Verfaßung bey denen Reichs-Trouppen in ein anderes Modell gegoßen werden solte, dann, wann auch der Feind diese Armée nicht schlägt, so muß sie die eigene Verfaßung schlagen. Dieses aber ist ein Punckt, durch deßen ausführliche Beschreibung Ich von der Geduld Ew. Kay[serlichen] May[estät] einen allzu großen Mißbrauch machen würde.

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Quelle: Kriegsarchiv Wien. Alte Feldakten 1757 Reichsarmee 11/85.

Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg., Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997, S. 113-21.

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