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Karl Freiherr vom und zum Stein, Nassauer Denkschrift zur Staatsreform in Preußen (Juni 1807)

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Die erste Hauptabteilung zerlegt sich in vier Unterabschnitte:

1. Domänen und Forsten,

2. Abgaben, direkte und indirekte Abgaben,

3. Administration, Post, Lotterie, Bank, Seehandlung, Münze, Bergwerke, Salz,

4. Staatskassenwesen, Staatsbuchhalterei und Hauptkasse.

Die andere Hauptabteilung [umfaßt] die ganze innere Landespolizei, sie betreffe die allgemeine Sicherheit oder Armenwesen, Gesundheit, Erhaltung der Lebensbedürfnisse, Unterrichtsanstalten, die Gewerbe der Landwirtschaft, der Handwerke, Fabriken, Handel, öffentliche Anlagen, als Kanäle, Wege, das Persönliche der Provinzial-Behörden und Korporationen, deren Bildung, Verfassung usw.

Diese Hauptabteilung würde in vier Unterabteilungen sich zerlegen, und zwar:

1. eine Sektion oder Departement für öffentliche Sicherheit, Armenwesen, Erhaltung der Lebensbedürfnisse, Aufsicht auf die Bildung und Zusammensetzung der ländlichen, städtischen und ständischen Korporationen und die administrativen Organisationen;

2. eine Sektion für die Gewerbepolizei, sie betreffe Landwirtschaft oder Handwerkerei, Fabriken, Handel, Wege, Kanäle;

3. eine Sektion für das Medizinalwesen;

4. eine für den öffentlichen Unterricht, Lehranstalten der wissenschaftlichen Künste und der Elementar-Kenntnisse.
[ . . . ]

Die veränderte Verfassung der obersten Behörden würde auch eine Umbildung der Provinzial-Behörden erfordern.

Die Einrichtung der Provinzial-Verwaltung hatte im preußischen Staate sehr verschiedene Formen, in vielen Teilen desselben und zwar in den deutschen Provinzen waren neben den Kammern Stände oder Korporationen von gewissen Klassen der Eigentümer, andere, namentlich Schlesien und Neupreußen, wurden ausschließend von Landes-Kollegien verwaltet. Einige Stände hatten einen tätigen Anteil an der Landesverwaltung, sie wurden über Gesetze und Provinzial-Verfassung zu Rate gezogen, sie verwilligten Abgaben zu Provinzial-Bedürfnissen, sie übten eine gewisse Kontrolle über Geldverwendung und Geschäftsführung der Landes-Kollegien und hatten eine regelmäßig organisierte Verfassung. Dieses war der Fall im Clevischen, Märkischen, der Kurmark und Pommern. In anderen Provinzen waren ihnen die Hauptzweige der Staatsverwaltung übertragen, z. B. dem Administrations-Kollegio in Ostfriesland, oder nur einzelne, z. B. die Feuer-Sozietät, das Armenwesen, oder sie waren selbst Mitglieder der Landes-Kollegien, z. B. im Geldrischen.

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