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Politisches Testament Friedrich Wilhelms („des Großen Kurfürsten”) (19. Mai 1667)

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Ich muß gerne gestehen, Das itzo sehr viel diener im dienste sein, aber es seindt auch alte abgelebtte leutte, welchen man billig das brohdt zeitt Ihres Lebens geben muß, geschigt solches doch woll ahn alten Pferden vndt hunden, Ich will geschweigen, das man solches ahn alte Diener nicht thun solte, Diesses Segenet Gott wider reichlich, theils aber nur vnnottige diener konnen woll erlassen werden, dennoch mitt vertrostung, das wan stellen wider Vacant wurden, Selbige fur andere darzu zu beforderen, wie Ich dan bey vntersuchung der Cammer vndt hofstadts den anfang Damitt gemacht habe.

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Ewere eigen behorige vnterthanen in den Emptteren mussen dahin gehalten werden, damitt Sie das Sals wie auch den hering von denen, welchen Ihr solches auftragen werdet, nehmen, vndt nicht von kaufleutten oder den beambtten, wie itzo geschigt, man wirdt zwahr inwenden wollen, es seie diesses eine neurung, es habens aber die vorigen hertzogen von Preussen auch gethan, wie solches die alten rechnungen gnugsamb beweissen, vndt was nun Ihnen den vorfahren recht gewessen, ein solches muß Euch auch recht sein, vndt lasset Euch hiruon keines weges abwendig machen, den diesses kan Euch Jahrlichen viell taussenden in bringen. Ihr musset Euch aber vmb treue leutte vmbthun so diesses werck verstehen vndt treulich verrichten, itzo gebrauchen Sich eines solchen die beambtten selbst, wie schon zu vor angezogen worden, vndt werden suchen, diesses nottige werck durch Ihre Clienten zu verhinderen, vndt deßwegen keine muhe vndt arbeitt spahren.

Nehmet Euch auch woll in acht, das Ihr nicht gar zu weitleuftige hofstadt haltet, Sonderen ziehet denselben nach gelegenheitt der zeitt ein, vndt Reguliret allemahll die außgabe nach den Einkunften, vndt lasset die berechnete diener alle Jahr fleissige rechnung ablegen, wan Der CammerStaadt wider in gutten stande ist, So werdet Ihr mittell gnugsahm haben, vndt habt Ihr alß dan nicht vrsache die Stende umb geldt zuersuchen, oder anzusprechen, Auch ist es alßdan nicht nottig ville vndt kostbahre Lantage zu halten, Den iemehr Lantage Ihr haltet, iemehr Autoritet Euch benommen wirdt, weill Die Stende alzeitt was suchen, so der Herschaft ahn Ihrer hocheitt nachteillig ist.

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