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Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (1813)

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Siebentes Kapitel. Von den besonderen Verbrechen der Staatsbeamten und öffentlichen Diener.

Art. 351. Wenn ein Staatsbeamter oder öffentlicher Diener durch ein gemeines Verbrechen die Strafe des Zucht- oder Arbeitshauses verwirkt hat, so ist mit der ordentlichen Strafe stets die Dienstentsezung verbunden. [ . . . ]

Art. 354. Amtsuntergebene, welche sich in Amtsverhältnissen gegen ihre Vorgesezte ungehorsam bezeigen, haben, wenn sie sich hiebei des Verbrechens der Widersezung (Art. 315. f.) schuldig machen, nebst Schärfung der ordentlichen Strafe dieses Verbrechens, die Dienstentsezung zu gewärtigen.

Art. 355. Ein öffentlicher Beamter, welcher sich durch Annahme eines Geschenkes oder was immer für eines Vortheils zu einer Handlung oder Unterlassung verleiten läßt, welche den Gesezen des Staats, den Rechten Anderer oder sonst seinen unbezweifelten Amtspflichten widerspricht, ist des Verbrechens der Bestechung schuldig.

Die Annahme des Geschenkes oder Vortheils ist für geschehen zu achten, sobald sich der Beamte zur Annahme des Versprochenen bereit erklärt, oder was ihm oder einem seiner Angehörigen von einer Partei oder einem Sollicitanten gegeben worden, nachdem er Kenntniß davon erhalten, nicht längstens binnen drei Tagen dem Gerichte oder seinen Amtsvorgesezten angezeigt hat.

Art. 356. Ein solcher Verbrecher ist mit der Dienstentsezung zu bestrafen.

Diese Strafe schließt jedoch eine schwerere nicht aus, wenn die Pflichtverlezung des Beamten zugleich in ein anderes Verbrechen übergeht.

Art. 357. Wer aus Privatabsichten, aus Haß, Parteilichkeit oder Eigennuz die ihm anvertraute Amtsgewalt zum Druck oder zur Mißhandlung der Unterthanen mißbraucht, soll mit der Dienstentsezung bestraft werden, vorbehaltlich der etwa noch überdieß verschuldeten Strafen. [ . . . ]




Quelle: Strafgesetzbuch für das Königreich Baiern. München 1813. S. III-V, 1-3, 10 f., 73, 137-39.

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 231-35.

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