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Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikpakt (Paris, 23. Oktober 1954)

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Artikel 3

Das vorliegende Protokoll, dessen französischer und englischer Text in gleicher Weisung Geltung haben, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten deponiert werden. Entsprechend beglaubigte Kopien werden durch diese Regierung den Regierungen der anderen Vertragsparteien des Nordatlantikpaktes übermittelt werden.

Zu Urkund dessen haben die vorgenannten Vertreter, die durch ihre bezüglichen Regierungen gebührend autorisiert sind, das vorliegende Protokoll unterzeichnet.

Unterzeichnet in Paris am 23. Oktober 1954.

Für Belgien: P. H. SPAAK
Für Kanada: L. B. PEARSON
Für Dänemark: H. C. HANSEN
Für Frankreich: P. MENDES-FRANCE
Für Griechenland: S. STEPHANOPOULOS
Für Island: KRISTINN GUDMUNDSON
Für Italien: G. MARTINO
Für Luxemburg: JOS BECH
Für die Niederlande: J. W. BEYEN
Für Norwegen: HALVARD LANGE
Für Portugal: PAULO CUNHA
Für die Türkei: F. KÖPRÜLÜ
Für Großbritannien: ANTHONY EDEN
Für die Vereinigten Staaten: JOHN FOSTER DULLES




Quelle: Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikpakt (23. Oktober 1954); abgedruckt in Heinrich von Siegler, Hg., Dokumentation zur Deutschlandfrage. Von der Atlantik-Charta 1941 bis zur Berlin-Sperre 1961. Annexband, Verträge. Zweite ergänzte und erweiterte Auflage in drei Bänden. Siegler & Co, KG. Verlag für Zeitarchive: Bonn, Wien, Zürich, 1961, S. 290-91.

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