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Aus der Begründung des Zweijahrplans für 1949/50 (30. Juni 1948)

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Gruppen der Betriebe nach der Nutzfläche in ha

Zahl der Betriebe

deren Bodenbesitz

1939

1946

1939

1946

in v. H.

in v. H.

in v. H.

in v. H.

von 0,5 bis 5,0

56

44,5

10

11,7

von 5,0 bis 20,0

33

47,5

30

49

von 20,0 bis 50,0

8,5

6,8

21

22,2

von 50,0 bis 100,0

1,4

1

9

8,1

über 100

1,1

0,2

30

9

 

Insgesamt

100

100

100

100



Die Klein- und Mittelbetriebe besaßen im Jahre 1939 nur 40,2 v. H. des gesamten Bodens gegenüber 60,7 v. H. im Jahre 1946. Der Anteil der Großbetriebe ist – besonders der Bodenfläche nach – stark zurückgegangen. Im Jahre 1939 gab es 6300 (1,1 v. H.) Großbetriebe von über 100 Hektar mit 29,8 v. H. des gesamten Bodens, während seit Beendigung der Bodenreform private Großbetriebe nicht mehr existieren.

Bäuerlicher Bodenbesitz bleibt unangetastet

Durch die Liquidierung der Herrschaft der Junker und Gutsherren auf dem Lande wurde die Lage der werktätigen Schichten der ländlichen Bevölkerung befestigt, und die Mittel- und Kleinbauern rückten an die erste Stelle.

Gemäß ihrer Lage im Dorfe müssen die Mittel- und Kleinbauern die leitenden Stellungen in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, in den landwirtschaftlichen Genossenschaften und anderen landwirtschaftlichen Organen besetzen. Die zahlenmäßig kleine Gruppe der Großbauern spielt jedoch auf dem Lande noch eine bedeutende Rolle. Die Mittel-, Klein- und Neubauern müssen aus ihren Reihen die leitenden Kräfte hervorbringen und einen Kampf um die Erhaltung des demokratischen Charakters ihrer Organisationen führen. Durch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe muß der Verkauf von Boden, Vieh und Inventar bei den Neu-, Mittel- und Kleinbauern verhindert und ein ernster Kampf um ihre weitere wirtschaftliche Festigung geführt werden.

Die von den Junkern und Gutsherren und ihren Fürsprechern verbreiteten Gerüchte über eine angeblich bevorstehende neue Bodenreform, die den Bauernbesitz berühren könnte, sind eine bewußte Lüge und Verleumdung. Der bäuerliche Bodenbesitz war und bleibt unangetastet, aber die Macht der Gutsherren und Junker auf dem Lande kehrt niemals wieder.



Quelle: Aus der Begründung des Zweijahrplans für 1949/50 (30. Juni 1948), in Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Bd. II, Berlin 1951, S. 22-25; abgedruckt in Ernst Deuerlein, Hg., DDR. München 1966, S. 76-79.

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