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Petersberger Abkommen (22. November 1949)

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9. Die Frage der Beendigung des Kriegszustandes wurde diskutiert. Obgleich diese Beendigung als Konsequenz dieses Protokolls betrachtet werden kann, bietet sie beträchtliche gesetzliche und praktische Schwierigkeiten, die geprüft werden müssen.

10. Die Hochkommissare und der Bundeskanzler haben dieses Protokoll unterzeichnet in der gemeinsamen Entschlossenheit, die in der Präambel festgelegten Ziele zu verwirklichen, und in der Hoffnung, daß ihre Verständigung einen bemerkenswerten Beitrag zur Wiedereingliederung Deutschlands in eine friedliche und stabile europäische Völkergemeinschaft darstellen werde.


B. H. Robertson
A. François-Poncet
K. Adenauer
J. J. McCloy




Quelle: Petersberger Abkommen (22. November 1949); abgedruckt in Heinrich von Siegler, Hg., Dokumentation zur Deutschlandfrage. Von der Atlantik-Charta 1941 bis zur Berlin-Sperre 1961. Hauptband I, Chronik der Ereignisse von der Atlantik-Charta 1941 bis zur Aufkündigung des Viermächtestatus Berlins durch die UdSSR im November 1958. Zweite ergänzte und erweiterte Auflage in drei Bänden. Siegler & Co, KG. Verlag für Zeitarchive: Bonn, Wien, Zürich, 1961, S. 92-94.

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