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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

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Was das Grundgesetz betrifft, so erkannte Herr Arnold an, dass es sich bei diesem nicht um die Satzung einer privaten Organisation handele. Dies würde sich zweifellos aus dem Wortlaut der Artikel ergeben, die es enthalten würde.

Hinsichtlich des Namens gab es keine Einwände dagegen, in Klammern nach dem Wort ‚Grundgesetz‘ die Worte ‚Vorläufige Verfassung‘ anzufügen, besonders da es allgemeine Übereinstimmung darüber gab, dass der gesamte zu schaffende Aufbau nur vorläufiger Natur wäre.

Abschließend wünschte Ministerpräsident Arnold zu betonen, dass die von ihm und seinen Kollegen vorgeschlagenen Änderungen mit den Londoner Beschlüssen zu vereinbaren seien.

General Koenig dankte Herrn Arnold für seine Ausführungen und bat Ministerpräsident Lüdemann, das Wort zu ergreifen.

Ministerpräsident Lüdemann (Schleswig-Holstein) sagte, während der letzten Sitzung seien neue Aussagen über die Abänderung der Ländergrenzen gemacht worden. Aus diesen Äußerungen sei hervorgegangen, dass die Militärgouverneure dieser Frage besondere Bedeutung zu zumessen. Die Ministerpräsidenten wurden um eine bestimmte Erklärung zu diesem Thema gebeten und sie hätten ihr bestes getan, um diese Antwort zu finden. Zwei Fragen waren an sie gerichtet worden:

1. Erkennen die Ministerpräsidenten die Notwendigkeit der Änderung der Ländergrenzen an?
2. Sind die Ministerpräsidenten bereit, selbst Vorschläge zu diesem Thema zu unterbreiten?

Beide Fragen wurden von den Ministerpräsidenten bejaht.

Die Ministerpräsidenten wurden außerdem um eine Aussage darüber gebeten, zu welchem Datum sie in der Lage wären, diese Vorschläge zu unterbreiten. Aus folgenden Gründen sei es schwierig gewesen, diese letzte Frage zu beantworten: In dem ihnen am 1. Juli übergebenen Dokument wurde festgelegt, dass die Änderungsvorschläge vor Bildung der Verfassunggebenden Versammlung vorzulegen seien. Da die Versammlung vor dem 1. September zusammentreten solle, blieben nur vier Wochen oder weniger, um über die Frage der Änderung der Ländergrenzen zu beraten. Dieser Zeitraum sei zu kurz, um eine zufriedenstellende Lösung des Problems zu finden und um angesichts der zahlreichen impliziten Schwierigkeiten konkrete Vorschläge zu machen.

In den Koblenzer Beschlüssen haben die Ministerpräsidenten vorgeschlagen, dass diese Versammlung, die sie ‚Parlamentarischer Rat‘ genannt haben, aus den einzelnen Landesparlamenten gebildet werden soll und dass es, wie in den Londoner Beschlüssen vorgesehen, einen Vertreter für je 750 000 Einwohner geben soll. Eine veränderte Sachlage hätte geschaffen werden können, hätten die Militärgouverneure die Koblenzer Beschlüsse akzeptiert. Die Ministerpräsidenten nahmen das Einverständnis über diesen Punkt an, obwohl dieses nicht ausdrücklich erklärt worden sei. Aus diesem Grund sei es ihnen unmöglich gewesen, sich zur Frage des Vorlagedatums zu äußern. Die Ministerpräsidenten haben jedoch bei ihrem letzten Zusammentreffen beschlossen, einen Ausschuss zur Behandlung dieser Frage einzusetzen, und dieser Ausschuss habe unverzüglich mit der Arbeit begonnen. Die Aufgabe der Ministerpräsidenten würde erheblich erleichtert, wenn die beiden Fragen, die gegenwärtig verbunden sind, getrennt behandelt werden könnten.

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