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Das Reparationsabkommen und die Friedenswirtschaft in Deutschland: Mitteilung des US-Außenministeriums (Pressemitteilung vom 12. Dezember 1945)

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die Unterstützung der Vereinten Nationen zur Finanzierung und womöglich auch bei der Bezahlung der minimalen Importe, die nötig sind, um Krankheiten und Unruhen vorzubeugen. Selbst nach Abschluss der wesentlichen Demontagen ist es wegen der begrenzten Verfügbarkeit von Treibstoff, Nahrung, Rohmaterial und dem langsamen Fortschritt dabei, die Lücke zu füllen, die von den Nazis in der wirtschaftlichen und politischen Organisation Deutschlands hinterlassen wurde, zweifelhaft, dass die deutsche Wirtschaft für einige Zeit bis zu den Grenzen der verbleibenden industriellen Kapazität funktionieren kann. Es ist möglich, sogar wahrscheinlich, dass der physische Transport von Reparationsdemontagen die Transportkapazität einschränken wird, die zur Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft und der Ausweitung des Exports zur Verfügung steht. Dies ist jedoch die einzige Hinsicht, in der die in der Berliner Erklärung festgehaltene Reparationspolitik von den Vereinten Nationen verlangen könnte, deutsche Importe für einen längeren Zeitraum zu finanzieren oder in größerem Ausmaß für sie zu zahlen, als wenn keine Bestimmungen über die Reparationen aus Deutschland getroffen worden wären.

10. Während der nächsten zwei Jahre müssen die Vereinigten Staaten und andere Besatzungsmächte minimale wesentliche Importe nach Deutschland finanzieren, soweit Exporte aus Vorräten und gegenwärtiger Produktion nicht ausreichen, die Kosten solcher Importe zu decken. Da die Berliner Erklärung keine Bestimmungen hinsichtlich des deutschen Lebensstandards im Zeitraum der Besatzung trifft, sind die Besatzungsmächte nicht verpflichtet, Importe bereitzustellen, die ausreichen, um in Deutschland einen Lebensstandard zu erreichen, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Der gegenwärtige Versorgungsstandard in Deutschland wird, was die Vereinigten Staaten betrifft, noch immer von der „Krankheit und Unruhe“-Formel bestimmt. Unter den in Paragraph 9 dargelegten Bedingungen wird es sich als wünschenswert erweisen, Art und Umfang der Importe nach Deutschland zu erweitern, nicht nur wegen unseres Interesses daran, ausgewählte deutsche Exportindustrien wiederzubeleben, die eine Menge an Devisen einbringen würden, und um so weit wie möglich die vergangenen Auslagen der Besatzungsmächte für Importe zurückzuzahlen. Falls wenn die Zeit für den Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland kommt, ein Rückstand unbezahlter Importe verbleibt, werden die Besatzungsmächte entscheiden müssen, ob sie Deutschland verpflichten wollen, das angesammelte Defizit abzuzahlen oder nicht.

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