GHDI logo

Das Reparationsabkommen und die Friedenswirtschaft in Deutschland: Mitteilung des US-Außenministeriums (Pressemitteilung vom 12. Dezember 1945)

Seite 3 von 6    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


(d) Es sollten Deutschland ausreichende Ressourcen gelassen werden, um es dem Land zu ermöglichen, nach Abschluss der Industriedemontagen und der Wiederbelebung der verbliebenen Ressourcen ohne äußere Unterstützung zu existieren. Dieses Thema wird unten ausführlicher behandelt.

7. Bei der Planung der deutschen Friedenswirtschaft sind die Interessen der Vereinigten Staaten auf die industrielle Abrüstung Deutschlands und die Einrichtung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Stellung bei dem genannten Lebensstandard begrenzt. Die Vereinigten Staaten trachten nicht danach, deutsche Industrien friedlichen Charakters, mit denen Deutschland erfolgreich für den Weltmarkt produziert hat, auszulöschen oder zu schwächen, mit der Absicht, amerikanische Märkte vor deutschen Waren zu schützen, amerikanische Exporte zu fördern oder zu irgendeinem anderen eigennützigen Vorteil. Ebenso stehen die Vereinigten Staaten dem Versuch irgendeines anderen Landes entgegen, den industriellen Abrüstungsplan der Berliner Erklärung zu dessen eigenen kommerziellen Zwecken auf Kosten einer deutschen Friedenswirtschaft auszunutzen. Es ist unser Wunsch, die Wirtschaft Deutschlands auf ein Weltsystem ausgerichtet zu sehen und nicht auf ein autarkes System.

8. Bei der Festlegung des Ausmaßes der Demontagen zu Reparationszwecken sollten die Vereinigten Staaten solche Demontagen nicht genehmigen, deren Ausmaß es Deutschland durch einen Mangel an Produktionsmitteln unmöglich machen würde, Waren in ausreichender Menge zu exportieren, um grundlegende Importe finanzieren zu können. Daher sollte eine Produktionsleistung belassen werden, die es Deutschland ermöglicht, für den Export Güter zu produzieren, die genug Devisen einbringen, um diejenigen Importe zu finanzieren, die für einen Lebensstandard notwendig sind, der dem europäischen Durchschnitt, ausgenommen das Vereinigte Königreich und die Union der Sowjetischen Sozialistischen Republiken, entspricht. In diesem Zusammenhang sollten die folgenden Punkte betont werden:

(a) Bei der Festlegung der Menge der in Deutschland zu erhaltenden Produktionsmittel bedarf es einer Bestimmung, damit die Kapazität der Produktion von Exportgütern ausreicht, um die geschätzten gegenwärtigen Importe zu finanzieren. In der deutschen Exportindustrie sollten keine Nachlässe gewährt werden, um Kapazitäten zu schaffen für die Finanzierung von äußerlich anfallenden Besatzungskosten, einschließlich des Imports von Gütern, die von Besatzungskräften verbraucht werden und Truppenbesoldung, die nicht in Deutschland ausgegeben wird.

(b) Die Bestimmung in der Berliner Erklärung, welche vorschreibt, dass beim Aufbau der deutschen Wirtschaft „die grundlegende Betonung auf der Entwicklung landwirtschaftlicher und friedlicher heimischer Industrien liegen soll“ erfordert die maximalen möglichen Vorkehrungen für Exporte anderen Ursprungs als der Metall-, Maschinen- und chemischen Industrie.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite