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Protokoll betreffend die Besatzungszonen und die Verwaltung von „Groß-Berlin” (12. September 1944)

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Südwestzone: Das gesamte verbleibende Gebiet von Westdeutschland, das südlich der in der Beschreibung der Nordwestzone definierten Linie gelegen ist, wird von bewaffneten Streitkräften von ....... besetzt [Punkte erscheinen im Original].

Die Grenzen der Länder und Provinzen innerhalb Deutschlands, auf die in den vorstehenden Beschreibungen der Zonen Bezug genommen wurde, sind solche, die nach dem Wirksamwerden des Dekrets vom 25. Juni 1941 existierten (veröffentlicht im Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 72, 3. Juli 1941).

Berlin-Gebiet: Das Berlin-Gebiet (unter welchem Begriff das Gebiet von „Groß-Berlin“ verstanden wird, wie es durch das Gesetz vom 27. April 1920 definiert wurde) wird gemeinsam von bewaffneten Streitkräften der USA, des Vereinigten Königreichs und der UdSSR besetzt werden, die von den betreffenden Oberkommandierenden zugeteilt werden. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von „Groß-Berlin“ in die folgenden drei Teile geteilt:

Nordost-Teil vom „Groß-Berlin“ (Bezirke von Pankow, Prenzlauerberg, Mitte, Weißensee, Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow, Köpenick) wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt werden.

Nordwest-Teil vom „Groß-Berlin“ (Bezirke von Reinickendorf, Wedding, Tiergarten, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf) wird von den Streitkräften von ................... besetzt werden [Punkte erscheinen im Original].

Süd-Teil von „Groß-Berlin“ (Bezirke von Zehlendorf, Steglitz, Schöneberg, Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln) wird von den Streitkräften von........................... besetzt werden [Punkte erscheinen im Original].

Die Grenzen der Bezirke innerhalb von „Groß-Berlin“, auf die in der vorstehenden Beschreibung Bezug genommen wurde, sind solche, die nach dem Wirksamwerden des Dekrets, das am 27. März 1938 veröffentlicht wurde, existieren (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 14 vom 27. März 1938, Seite 215).

3. Die Besatzungstruppen in jeder der drei Zonen, in die Deutschland geteilt ist, werden unter einem Oberkommandierenden stehen, der von der Regierung des Landes bestimmt wird, dessen Truppen die betreffende Zone besetzen.

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