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Gründungsmanifest des Evangelischen Bundes (1887); Mitgliederstatistiken (1887-1913)

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Solch eine Lage erheischt große Ziele und umfassende Mittel! Alle, welche ein Herz für unsere Kirche haben, Alle, welche von der Ueberzeugung durchdrungen sind, daß allein die Treue gegen das göttliche Wort und der endliche Sieg der evangelischen Wahrheit unser Volk zur Erfüllung seines weltgeschichtlichen Berufes auch fernerhin befähigen kann, müssen sich zusammenschließen zu gemeinsamer Arbeit und gemeinsamem Kampf!

Dies erwägend und in diesem Geiste haben bereits am 5. October ds. Jahres evangelische Männer aus allen Theilen Deutschlands, von mannigfaltiger Berufsstellung und aus verschiedenen kirchenpolitischen Parteigruppen, einander die Hände gereicht. um ihre Glaubensgenossen aufzurufen, zu einem

evangelischen Bunde,

dessen Zweck die Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen ist.

Das Programm dieses Bundes ist folgendes: Der evangelische Bund bekennt sich zu Jesu Christo, dem eingebornen Sohn Gottes, als dem alleinigen Mittler des Heils, und zu den Grundsätzen der Reformation.

Die Aufgabe des Bundes ist eine zweiseitige. Er will im Kampfe gegen die wachsende Macht Roms die evangelischen Interessen auf allen Gebieten wahren, der Beeinträchtigung derselben durch Wort und Schrift entgegentreten, dagegen allen Bestrebungen wahrer Katholicität und christlicher Freiheit im Schooße der katholischen Kirche die Hand reichen. — Er will andrerseits gegenüber dem Indifferentismus und Materialismus der Zeit das christlich-evangelische Gemeinbewußtsein stärken, gegenüber dem lähmenden Parteitreiben den innerkirchlichen Frieden pflegen, gegenüber der landeskirchlichen Getheiltheit des evangelischen Deutschlands die Wechselbeziehungen zwischen den Angehörigen der einzelnen Landeskirchen beleben und mehren.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe verpflichtet sich jedes einzelne Glied des Bundes an seinem Theile mitzuwirken. —

Behufs gemeinsamer Thätigkeit organisirt sich der Bund, unter Leitung eines Central-Vorstandes sowie eines weiteren Ausschusses, und gegliedert in landeskirchliche oder landschaftliche Zweigvereine, über das ganze evangelische Deutschland. — Dem Vorstande tritt an die Seite eine Commission zur Vertretung der evangelischen Interessen in der Presse. — Generalversammlungen vereinigen die Bundesglieder zu persönlichem Meinungsaustausch und zu den für das Ganze maßgebenden Beschlüssen. — Die Kosten des Bundes werden theils durch regelmäßige Beiträge, theils durch außerordentliche Zuwendungen gedeckt.

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