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Frieden und Menschenrechte (1986)

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Damit ist für uns klar, daß die Hoffnung, im bisherigen Kreis auf ein gemeinsames Seminar hinarbeiten zu können, illusionär geworden ist. Daher ergeben sich für uns folgende Schlußfolgerungen:

1. Wir erklären,

• daß die Vorbereitung gerade eines Menschenrechtsseminars demokratische Verhaltens- und Organisationsformen verlangt. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die moralische Integrität der Engagierten nötig. Faule Tricks verbieten sich damit.
• daß dieses Thema für uns nur Bestandteil der Friedensarbeit sein kann und wir in diesem Sinne weiterarbeiten wollen;
• daß wir mit der heutigen Zusammenkunft aus unserer politischen Verantwortung heraus die Mitarbeit in diesem Vorbereitungskreis einstellen.
• Wir haben die Absicht, in Berlin ein Seminar vorzubereiten und laden die daran Interessierten zur Mitarbeit ein. Thema könnte sein: „Menschenrechte - der Einzelne und die Gesellschaft“

Hierunter könnten folgende Inhalte behandelt werden:

• verschiedene Vorstellungen zur Demokratie und anderen Herrschaftsformen (z.B. Basis-, Räte-, vorbürgerliche, bürgerliche, sozialistische Demokratie);
• Entwicklung und Differenzierung von Rechtsbegriffen;
• Erfahrungen mit dem sozialistischen Recht und der gesellschaftlichen Praxis in der DDR;
• Fragen konkreter Solidarität.

Dies ist kein feststehendes Programm, sondern offen für alle themenbezogenen Veränderungen.
Dieses Papier ist für den Gebrauch in der DDR bestimmt.

Vera und Knud Wollenberger, Silvia Müller, Thomas Klein, Reinhard Schult, Wolfgang Wolf



Quelle: „Sprecher der Initiative ‚Frieden und Menschenrechte’ (Menschenrechtsseminar)“ und „Erklärung zur Vorbereitung eines Seminars ‚Frieden und Menschenrechte’“; abgedruckt in Wolfgang Rüddenklau, Hg., Störenfried. DDR-Opposition in Texten 1986-1989. Berlin, 1992, S. 55-60.

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