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Internationale sozialistische Arbeitsteilung (7. Juni 1962)

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Wie die Erfahrungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zeigen, muß die Koordinierung der Pläne auf die Verwirklichung folgender miteinander verbundener objektiver Prinzipien der Entwicklung der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung gerichtet sein:

– die richtige Berücksichtigung der objektiv notwendigen Proportionen der ökonomischen Entwicklung jedes Landes und des sozialistischen Weltsystems als Ganzes, was dazu beiträgt, die Wirtschaft eines jeden Landes auszubilanzieren;

– Sicherung eines hohen ökonomischen Nutzeffektes der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung, was sich in einem schnellen Wachstumstempo der Produktion und der größtmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung in jedem Land bei minimalem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit ausdrückt;

– Sicherung der Verbindung der internationalen Spezialisierung der Produktion und der komplexen (mehrseitigen) Entwicklung der Wirtschaft der einzelnen sozialistischen Länder im Interesse der vollsten und zweckmäßigsten Ausnutzung der natürlichen und ökonomischen Voraussetzungen der Produktion einschließlich der Arbeitskräftereserven;

– die allmähliche Überwindung der historisch bedingten Unterschiede im ökonomischen Entwicklungsniveau der einzelnen Länder, vor allem durch die Industrialisierung der Länder mit einem relativ niedrigen Niveau der ökonomischen Entwicklung und auf der Grundlage der maximalen Ausnutzung der inneren Möglichkeiten eines jeden Landes sowie der Vorzüge des sozialistischen Weltsystems.

Die ständige Erhöhung der Wirksamkeit der Koordinierung setzt voraus, daß sie

– sowohl zweiseitig als auch mehrseitig erfolgt. Dabei wird in Betracht gezogen, daß in Zukunft die Bedeutung der mehrseitigen Koordinierung anwachsen wird;

– sich in erster Linie auf die Perspektivpläne erstreckt, was erlaubt, notwendige Veränderungen in der Struktur, in der Produktionstechnik usw. im Interesse der Vertiefung und Vervollkommnung der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung vorzusehen;

– im Verlaufe der Aufstellung der Pläne durch die einzelnen Länder vorgenommen wird;

– Maßnahmen vorsieht, die die Erfüllung der abgestimmten Verpflichtungen hinsichtlich des Umfanges und der Termine der gegenseitigen Lieferungen, die Qualität und des technischen Niveaus der zu liefernden Erzeugnisse bzw. seitens der Länder sichert;

– gemeinsame Maßnahmen einer Reihe von Ländern bei der Lösung großer ökonomischer und technischer Fragen vorsieht.

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Quelle: Europa-Archiv, Folge 15/1962, S. D 381 ff; abgedruckt in Curt Gasteyger, Europa zwischen Spaltung und Einigung 1945 bis 1993. Darstellung und Dokumentation. Bonn, 1994, S. 214-19.

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